Mietwohnung Tapete abreissen

14 Antworten

Einfach abreissen. Die Wohnung muss nur bei Auszug so hergestellt werden, wie im Mietvertrag vereinbart. Müsste der Vermieter jede neue Tapete genehmigen, hätte er wohl ziemlich viel zu tun.

Am besten sprichst du mit dem Vermieter drüber.

Schadet nichts, aber verbieten darf der das auswechseln der Tapeten auf keinen Fall sofern man hinterher wieder "neutrale" Tapeten/Farben anbringt.

Darf man abmachen, muß aber wieder eine gleichwertige Tapete anbringen wenn man ausziehen will. Bei Rauhfaser gibt es kein "Muster", hier gibt es nur verschiedene Körnungen, also grobe oder feine Körnung der Rauhfasern bzw. die Anzahl pro Fläche kann verschieden sein.

Hier einfach ein Stück Tapete aufheben (kann man prima falten und hinter die Fußleisten stecken damit man das beim Abreißen der neuen Tapete wieder findet und zur Hand hat) und beim Auszug eine ähnliche Rauhfaser besorgen.

Eine neue Tapete ist auf jeden Fall besser als nur überstreichen, denn das geht ja nur begrenzt und die Struktur wird ja auch immer schwächer mit jedem Anstrich. Daher handelt es sich nicht um eine Wertminderung wenn man die Tapete auswechselt, im gegenteil!

Man kann das dem Vermieter mitteilen, ist je nach dem wie der drauf ist auch besser, aber der kann das nicht verbieten! Der kann nur verlangen dass beim Auszug die Wohnung gleichwertig (oder besser) übergeben wird. Und da man sich über Farb- und Gestaltungsgeschmack streiten kann, kann der aber verlangen dass da eine neutrale Tapete (eben Rauhfaser) in einem normalen Weiß gestrichen übergeben wird.

das könnt ihe googln,denn es gibt neue gesetze darüber,das man eine wohnung ,nicht mehr renoviert übergeben muss,sondern nur bohrlöcher und nägel aus den wänden entfernen sollte. das war früher mal so und man musst wohnungen gestrichen oder renoviert wieder übergeben musste ,aber das hat sich geändert und kann man auch nachlesen. viel glück.

Änderungen müssen aber Rückgängig gemacht werden. Dazu gehören nicht nur die Löcher sondern auch die Tapeten. Tauscht man die Raufaser gegen Fototapete, Strukturtapete, "Blümchentapete" o.ä. aus, kann der Vermieter verlangen dass die Wohnung wieder mit Rauhfaser übergeben wird.

@Commodore64

Total falsch! Eine solche Forderung im MV fürt zur Unwirksamkeit sämtlicher Klauseln zu Schönheitsreparaturen!

Nö, neues Gesetz gibt es keinesfalls.

Klar, VM fragen.. ist ja SEINE, nicht EURE Tapete!