Tante hat Konto leer geräumt, ist das legal?

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Sie müssen hier das Innen- und Außenverhältnis unterscheiden.

Im Außenverhältnis darf die Tante aufgrund der Vollmacht handeln. Dies ist durchaus auch sinnvoll, da auf diese Weise kein Erbschein benötigt wird.

Die Vereilung der Erbschaft erfolgt im Innenverhaltnis. D.h. die Tante muß als Erbschaftsbesitzer das Vermögen der Erbschaft natürlich an die Erben herausgeben.

Zunächst wäre die Tante aber erstmal zu Rechenschaft über die Verwaltung aufzufordern. Sprich die Tante muß Rechnung legen, wofür das Geld verwendet wurde, und vieviel Geld noch übrig ist.

können wir das Geld zurückverlangen?

Das kommt darauf an, wofür das Geld verwendet wurde. Naütrlich kann die Bevollmächtigte, das Geld im Sinne der Großeltern verwenden um z.B. berechtigte Rechnungen zu zahlen.

@Kirkline, ein Auskunftsverfahren vor einem Gericht kann über 10 Jahre dauern! Also die Tante, die eine Bankvollmacht erhalten hat, ist natürlich gegenüber dem übrigen Erben zur Auskunft verpflichtet, wozu das Geld verwendet worden ist. Sollte sich herausstellen, dass das Geld für private Zwecke verwendet worden ist, dann kommt unter Umständen auch eine Anzeige wegen Betrugs oder Untreue infrage. Das Erbe ist noch nicht verteilt worden, dafür braucht es die Zustimmung von sämtlichen Erben. Eine Bankvollmacht wird nur erteilt, um die laufenden Rechnungen der verstorbenen Großeltern zu zahlen. Die Tante muss also vor Gericht sämtliche Rechnungen vorlegen und darlegen, für was diese verwendet worden sind. Der Anwalt muss auf jede Rechnung substantiiert eingehen. Bei Immobilien muss jede Rechnung von der Verwaltung den übrigen Erben vorgelegt werden. Meistens wird in so einem Verfahren gelogen und betrogen, dass sich die Balken biegen. Weil sich die Erben gar nicht auskennen, wofür sie die Gelder verwenden dürfen. Man müsste ein Anwalt sein, um darüber zu verfügen. Fazit, niemals eine Bankvollmacht unterzeichnen, bei einer Erbengemeinschaft!

Ja, sie durfte über das Geld verfügen, aber muss über jeden Cent und dessen Verwendung bei den anderen Erben Rechenschaft ablegen, wenn das gefordert wird. Eine Verfügung über das Geld zu anderen Zwecken als zur Abwicklung der Beerdingung und des Todesfallesm also z.B. zur eigenen Bereicherung, ist unzulässig. Die Bank muss das Geld zwar herausgeben, aber die Tante darf nicht alles für sich behalten.

Das riecht nach einem Fall für den Rechtsanwalt.

Hallo Kirkline,

zunächst einmal darf Deine Tante aufgrund einer vorliegenden Vollmacht, Bankvollmachten sind über den Tod hinaus gültig, das Geld abheben.

Natürlich nur im Sinne der Kontoinhaber, welche ja lt. Testament deine Tante und Dein Papa sind. Dein Papa muss sich nun an deine Tante wenden und sich mit ihr auseinander setzen, wie das Erbe aufgeteilt wird.

Schöne Grüße

Deine Tante darf wohl das Konto auflösen, muss aber die Hälfte an deinen Vater überweisen. Allenfalls kann sie einen (grossen) Abzug für die Betreuung der Eltern verrechnen.