Tätowierer anzeigen wegen eventueller Allergie und fehlerhafter Arbeit?

5 Antworten

Du unterschreibst vorher, dass er dich tätowieren darf. Es besteht kein Grund für eine Anzeige. Bei einer Schlechtleistung muss er nachbessern.

Was ist der Grund weswegen du dich so aufregst?

Wenn ein Minderjähriger sich gegen den Willen seiner Eltern tätowieren lässt, können diese Anzeige erstatten wegen Körperverletzung. Aber ein seriöses Studio macht das sowieso nicht.

marle01 
Fragesteller
 16.06.2017, 15:47

Das Tattoo ist vollkommen schief und unsauber. Ich unterschreibe und zahle für eine fehlerfreie Arbeit.

TorDerSchatten  16.06.2017, 18:58
@marle01

In deiner Überschrift steht auch was von Allergie. Dafür haftet kein Tätowierer. Und eine fehlerfreie Arbeit ist eine Dienstleistung, die er zu erbringen hat. Was hilft dir da eine Anzeige? Und welcher Straftatbestand?

Wenn Du Deine Schwierigkeiten etwas ausführlicher beschreiben würdest, wäre es eher möglich einen Rat zu geben.

Was meinst Du mit eventueller Allergie, zeigen sich Unverträglichkeiten bei einer neuen Tätowierung? Auch "fehlerhafte Arbeit" ist sehr vage- was ist denn passiert und was bemängelst Du genau? Auch Fotos könnten dienlich sein.

Was hast Du bei Deinem Termin unterschrieben, es gibt eigentlich immer eine Belehrung?

marle01 
Fragesteller
 16.06.2017, 15:51

Am Samstag wurde es gestochen. Sehr unsauber und ungerade. Am Mittwoch war ich im Krankenhaus und der Arzt hat eine allergische Reaktion festgestellt da es total dick und rot war. Dort habe ich eine Kortison Spritze bekommen. Dazu sagte er auch wenn ich das weiterhin nicht vertrage und es wirklich eine Allergie ist, muss das Tattoo entfernt werden. Das wäre eine Laserentfernung, also sehr teuer! Genauso wie eine fehlerhafte Arbeit. Er hat es nicht gemacht wie ich es ihm sagte. Zudem auch total unprofessionell gearbeitet worden ist.

marle01 
Fragesteller
 16.06.2017, 15:51

ich würde gerne ein Bild schicken, leider geht das über die Kommentare nicht.

Disintegrated  16.06.2017, 16:51
@marle01

Das tut mir sehr leid für Dich, das klingt wirklich nicht gut!

Leider ist die Rechtslage da trotzdem sehr schwierig und nicht unbedingt zu Deinen Gunsten.

Für die allergische Reaktion kann der Tätowierer nichts, vermutlich hast Du sogar unterschrieben, dass Du Dir der Risiken bewusst bist. Ich leide auch unter einigen Allergien und habe aus Angst vor meiner ersten Tätowierung extra einen Test gemacht. 

Für diese unangenehmen Nachwirkungen kannst Du ihn keinesfalls belangen, außer es wurde nicht steril gearbeitet. Ist Dir in dem Studio und während des Tätowierens etwas aufgefallen, denk nochmal in Ruhe darüber nach! Hatte er Handschuhe an, war die Maschine eingepackt usw..........

Sollte es wirklich eine Allergie sein und nicht nur eine temporäre Reizung, sollte das Tattoo tatsächlich entfernt werden, da solltest Du unbedingt weiterhin mit den Ärzten sprechen und alles gut beobachten. Eine Laserentfernung ist bei den gesundheitlichen Risiken noch das kleinere Übel, auch wenn es natürlich wahnsinnig ärgerlich, kostenintensiv und unangenehm ist.                           Pass gut auf Dich auf!

Die Umsetzung Deines Motivwunsches kann ich ohne Fotos natürlich nicht beurteilen, bedenke aber, dass man ein frisches Tattoo allgemein noch nicht hundertprozentig beurteilen kann. Durch die Schwellung und Regeneration kann es schonmal etwas "schief" aussehen. Erst nach gut 6 Wochen ist das möglich.

Vielleicht ist es doch machbar, irgendwie ein Foto hochzuladen, kenne mich damit aber leider selbst noch nicht aus.

Leider gibt es aber schon viele verunglückte Tattoos, was auch oft daran liegt, dass man sich im Vorfeld zu wenig mit der ganzen Thematik beschäftigt und lieber in das "Studio nebenan" geht, anstatt sich verschiedene Künstler und ihre Arbeiten anzusehen. 

Du kannst mit einem Anwalt sprechen und Deine Möglichkeiten abklären, mach Dir aber nicht zu viele Hoffnungen.

Lässt es sich irgendwie belegen, dass sich der Tätowierer nicht an eure Absprache bzgl. des Motivs gehalten hat? Könnte es ein kommunikatives Missverständnis gewesen sein? Hast Du ihm Vorlagen mitgebracht, hat er etwas entworfen, hast Du den Stencil gesehen und inwiefern weicht das Resultat davon ab?

Du hast die Möglichkeit, eine Nachbesserung von ihm einzufordern- allerdings geht man nach so einer schlechten Erfahrung wohl kaum nochmal zu so einem Stümper und lässt ihn sogar noch weiterarbeiten! Erst recht nicht bei Verdacht auf eine Allergie!

Weißt Du noch, was Du bei ihm im Studio unterschrieben hast? Es gibt eigentlich immer eine Belehrung, die u.a. auch darüber aufklärt, dass die Tätowierung von der Vorlage abweichen kann, da es sich nicht um ein Blatt Papier sondern eben lebendige Haut handelt. Vielleicht lässt sich dieses Formular ja noch besorgen oder bei ihm auf der Homepage finden? Dieses könntest Du auf Rechtsmittel prüfen lassen.

Was genau meinst Du mit unprofessioneller Arbeit? Vielleicht kann man da noch Punkte finden, die Deine Position stärken würde.

Es tut mir wirklich leid, dass Du so eine schlechte Erfahrung machen musstest und hoffe nun erstmal für Dich, dass die Allergie in den Griff zu bekommen ist und Dir eine Entfernung erspart bleibt. 

LouPing  16.06.2017, 18:15
@marle01

Hey marle01

Für evtl. Unverträglichkeiten und Vernarbungen hast du unterschrieben-hierfür haftet der "Künstler nicht,das ist alleine dein Risiko.

Bei nicht gefallen kannst du versuchen zu verhandeln oder mit genügend Beweisen einen Rechtanwalt einschalten. 

Tipp: 

Lese dir die Vertragsunterlagen gründlicher durch! 

Für die Strafanzeigen ist zunächst die Polizei zuständig. Ob in deinem Fall eine vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung vorliegt, lässt sich deiner Frage aber nicht entnehmen. Eine mit Einwilligung des Kunden durchgeführte Tätowierung wird aber regelmäßig keine Körperverletzung sein. Wenn die Nadeln nicht ordnungsgemäß sauber waren oder sonst ein Verschulden vorliegt, das zu einer nicht völlig bagatellartigen Verletzungsfolge führt, kann natürlich trotzdem eine fahrlässige Körperverletzung vorliegen.

Wenn die Arbeit inhaltlich fehlerhaft war, du also zum Beispiel statt einer Meerjungfrau einen Klabautermann tätowiert bekommen hast, liegt lediglich eine zivilrechtlich relevante mangelhafte Leistung vor. Dann brauchst du nicht zur Polizei zu gehen, sondern machst zivilrechtlich Schadensersatz geltend.

marle01 
Fragesteller
 16.06.2017, 15:44

Inhaltlich ist das Tattoo auch teilweise falsch. Ich wollte drei Streifen immer kleiner werdend. Den kleinsten ganz unten wollte ich nur die Outlines, also nicht vollkommen schwarz. Die anderen beiden schon. Er hat alle komplett schwarz gemacht. Am Mittwoch war ich im Krankenhaus, habe dort eine Kortison Spritze bekommen und er stellte eine allergischen Reaktion fest. Jetzt die Frage, darf ich ihn anzeigen? Und wo muss ich mich hin wenden?

marcussummer  16.06.2017, 15:53
@marle01

Du DARFST jeden Anzeigen. Scheint mir hier aber sinnlos zu sein. Für die Allergie kann der Tätowierer grundsätzlich nichts. Wobei ich nicht weiß, inwieweit er dich über eventuelle Risiken aufgeklärt hat.

Wenn du das falsche Bild drauf bekommen hast, kannst du eine mangelhafte Leistung geltend machen und Kürzung des Entgelts und/oder Schadensersatz verlangen. Falls du nachweisen kannst, dass das Motiv von dem vereinbarten abweicht.

Eine Anzeige ergeht an die Strafverfolgungsbehörden (um eine Strafverfolgung anzusetzen). Wo liegt da jetzt die Straftat??

Wenn es Dir im Restaurant nicht geschmeckt hat, rennst Du doch auch nicht zur Polizei, oder?

Du hast einen (eventuell nur mündlichen) Vertrag mit dem Tatowierer gemacht. Wenn Du mit seiner Arbeit nicht zufrieden bist, weil offensichtlich Mängel vorliegen, kannst Du eine Nachbesserung verlangen. Wenn die Nachbesserung nach 2 Versuchen scheitert, hast Du Anspruch auf Rückabwicklung (wird in Deinem Fall schwierig, weil die Tatowierung ja nicht wieder abgeht).

Dann hättest Du ggf. einen Anspruch auf Schadensersatz. Im Falle der Allergie wäre ggf. ein Schmerzensgeld fällig, wenn der Tatowierer seinen Pflichten (Aufklärung etwaiger medizinischer Komplikationen) nicht beachtet hat.

Schadensersatz und Schmerzensgeld kannst Du über den zivilrechtlichen Weg einfordern und einklagen. Ohne Polizei aber nicht ohne Anwalt. Ob und wann Du Dir einen Anwalt nehmen solltest kann ich Dir nur beantworten, wenn ich mehr über die Sache weiß.

Für eine eventuelle Allergie deinerseits kann der Tätowierer nichts, und das wird üblicherweise auch mittels Unterschrift ausgeschlossen bevor er überhaupt die Nadel in die Hand nimmt.

Was die schlechte Durchführung der Arbeit anbelangt, so könntest du dir im Zweifelsfalle einen Rechtsanwalt nehmen der in diesem Punkt deine Rechte vertritt.

Dafür solltest du aber definitiv eine grafische Vorlage haben, anhand derer die Fehler bei der Umsetzung klar dargestellt werden können.