SZ-Probeabo = Abofalle?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ganz einfach machen:

Schriftliche Kündigung sofort schreiben und per Einschreiben mit Rückschein losschicken. Das Einschreiben kannst du auch in der Postfiliale erst schließen und dir so dort den Inhalt quittieren lassen.

Am Besten machst du dafür bereits einen Schrieb fertig, das die nur noch stempeln und unterschreiben müssen.

Viele Grüße!

Chazsmyr

NoHumanBeing 
Fragesteller
 06.11.2014, 22:15

Wie soll dieser "Schrieb" aussehen? Formlos?

Hiermit bestätige ich, [Name des Postangestellten], dass in der Filiale [Adresse der Postfiliale] am [Datum] ein Schreiben mit folgendem Inhalt an den Adressaten [Adresse des Empfängers] per Einschreiben mit Rückschein eingereicht wurde.

Und darunter eine Kopie des Textes des Kündigungsschreibens?

Nicht, dass die mich in der Postfiliale scheckig anschauen, was ich von denen will. ;-)

Chazsmyr  06.11.2014, 22:23
@NoHumanBeing

Wenn du es ganz sicher haben willst, mach es z.B. so:


Hiermit wird bestätigt, das Max Mustermann, wohnhaft in Musterweg 1, 12345 Musterhausen am unten angegebenen Tage ein Schreiben per Einschreiben mit Rückschein für den Empfänger [Empfänger mit kompletter Adresse] eingereicht hat.

Das Schreiben enthielt die sofortige Kündigung zu Vertrag Nr. 1234563 und wurde im Beisein des Postmitarbeites verschlossen.

Datum

Stempel der Filiale und Unterschrift


Falls noch eine Kundennummer oder so bekannt ist kann man die ja auch mit im Text unterbringen.

NoHumanBeing 
Fragesteller
 06.11.2014, 22:31
@Chazsmyr

Eine Kundennummer erhalte ich angeblich in einem Bestätigungsschreiben kurz bevor zum ersten Mal die Zeitung zugestellt wird. Darauf sollte ich besser nicht warten, richtig?

Chazsmyr  06.11.2014, 22:43
@NoHumanBeing

Du wirst doch sicherlich irgendeine Durchschrift erhalten haben?

Wenn nicht, ist das ziemlich doof, dann würde ich das doppelt machen:

Zuerst eine Kündigung, die sich "auf den am [Datum] abgeschlossenen Vertrag" bezieht

Und sobald die Bestätigung da ist, eine erneute Kündigung lossenden, in der Bezug auf die erste genommen wird und alle Daten (Kundennummer, etc.) nachgereicht werden.

NoHumanBeing 
Fragesteller
 07.11.2014, 17:52
@Chazsmyr

Ja, es gibt eine Durchschrift, aber die Kundennummer wird wohl erst vom Verlag nach Eingang des Vertrags vergeben und anschließend in einem Bestätigungsschreiben mitgeteilt.

Ich mach's "doppelt". Danke für den Rat!

Chazsmyr  07.11.2014, 23:35
@NoHumanBeing

Einfach der ersten Kündigung eine Kopie der Durchschrift beifügen. ^^

NoHumanBeing 
Fragesteller
 08.11.2014, 16:35
@Chazsmyr

Also, wie erwartet hat man mich in der Postfiliale angeschaut, als würde ich denen ein unmoralisches Angebot machen.

Postangestellter: "Na hören Sie mal, ich lese doch nicht Ihre Briefe. Das darf ich gar nicht."

Ich: "Ja aber ich brauche einen Nachweis über den Inhalt dieses Schreibens, sonst kann der Empfänger ja behaupten, ich hätte sonstwas geschrieben."

Postangestellter: "Wie auch immer, auf jeden Fall darf ich sowas nicht machen. Vielleicht wenn Sie zum Postamt gehen, die auch Postident und sowas machen. Die haben allerdings nur Montag bis Freitag geöffnet von 9 bis 18 Uhr. Auf jeden Fall können Sie das nicht in einer beliebigen Postfiliale machen."

Na super!

Chazsmyr  08.11.2014, 18:56
@NoHumanBeing

Hrm, da macht es sich jemand aber sehr einfach.

Meine Postfiliale hat damit keine Probleme.

Alternativ kann man einen (oder mehrere) Zeugen zur Post mitnehmen, dort vor dessen Augen den Inhalt in den Brief stecken und aufgeben und sich das dann vom Zeugen quittieren lassen.

dominik3421  13.11.2014, 17:47
@Chazsmyr

Meines Wissens ist die Post nicht verpflichtet den Inhalt zu bestätigen. Darum geht es aber auch nicht. Du kannst auch per Fax kündigen oder mache ein Foto/Video von der Kündigung und dem Umschlag. Dann gib ihn ab. Du erhältst eine Quittung für das Einschreiben, dass ist ausreichend. Es geht immer um die Glaubwürdigkeit und warum sollte man dir nicht glauben, dass du gekündigt hast

Lass dir auch den Empfang durch den Vertragspartner bestätigen.

NoHumanBeing 
Fragesteller
 20.11.2014, 22:09
@dominik3421

Habe ich inzwischen gemacht.

Ich habe das Vertragsverhältnis per Einschreiben widerrufen (nicht gekündigt - sonst gelten die Bedingungen für eine Kündigung - wenn ich widerrufe, wird einfach "rückabgewickelt"), noch bevor die erste Zeitung zugestellt wurde. Somit bin ich auch nicht verpflichtet, irgendetwas zurückzuschicken.

Der Widerruf wurde mir bestätigt. Scheint alles in Ordnung zu sein.

Ich hatte einen Zeugen dabei, der das Schreiben gelesen und mit mir gemeinsam zur Post gebracht und aufgegeben hat. Das war eine reine "Vorsichtsmaßnahme". Hätte es letztlich nicht gebraucht, aber lieber auf Nummer sicher gehen.

Ich arbeite selbst bei einem Zeitungsverlag. Bei uns sind Rentner und Studenten beschäftigt, die in Einkaufszentren etc. auch unsere Zeitung mit einem Infostand anbieten - kostenlose Probeexemplare verteilen & Gratis-Probeabos (2 Wochen) vermitteln. Die bekommen dafür auch eine kleine Provision - das ist normal, die machen das ja auch nicht "für umme". Leute, die unsere Zeitung probeweise kostenlos abonnieren werden dann innerhalb den zwei Wochen angerufen und gefragt, ob sie uns abonnieren wollen oder eben nicht. Wenn jemand "Nein" sagt, ist es okay - den lassen die vom Vertrieb dann auch in Ruhe. Nach dem Motto: Hat er doch mal wieder Interesse, kann er ja erneut ein Probeabo beantragen...

Ich hatte vor einigen Jahren übrigens auch ein SZ-Probeabo. Das ging völlig problemlos; die haben mich auch mal angerufen und wollten wissen, wie ich mich entschieden habe. Ich habe mich dann dagegen entschieden (war damals noch Auszubildender, war auch 'ne Geldfrage), aber von Knebelverträgen oder irgendwelchen unkündbaren Abos war keine Rede. Das war alles vollkommen seriös!

NoHumanBeing 
Fragesteller
 08.11.2014, 14:15

Bei einem großen Verlag wie der SZ wäre ich auch davon ausgegangen, dass es seriös ist. Mich haben nur die vielen negativen Erfahrungen, die man im Internet findet, stutzig gemacht. Daher gehe ich lieber auf Nummer sicher und kündige auf eine nachweisbare Art und Weise, damit später beispielsweise nicht behauptet werden kann, es sei keine Kündigung zugegangen.

Vielleicht handelt es sich bei den Geschichten, die man online zu lesen bekommt, ja um Gerüchte, die von der Konkurrenz gestreut wurden. Das kann ich natürlich nicht beurteilen. Ich würde zunächst auch davon ausgehen, dass ein großer Zeitungsverlag wie die SZ keine unseriösen Tricks nötig hat und sich seine Reputation auch nicht zerstören will, aber sicher ist sicher.

Die SZ ist in diesen Frage seriös (wie z.B. auch die "ZEIT"). Einfach kündigen, dann kommt vielleicht noch ein Anruf, wie Dir die Zeitung gefallen hat und ob Du nicht doch noch.......Und dann lassen die Dich in Ruhe. Ich hatte das Probeabo in meinem Leben schon ca 4 x.