Sturz im Kaufhaus - wer Zahlt?

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Ein Anspruch folgt hier aus der sogenannten CIC (culpa in contrahendo). Anspruchsgrundlage ist §§ 280 I, 311 II BGB. Daneben kommt ein Anspruch aus § 823 I BGB bzw. § 823 II iVm § 229 StGB in Betracht.

sasha88 
Fragesteller
 19.04.2019, 20:58

Vielen Dank für die schnelle und Kompetente Antwort :) könnten Sie sich auch einmal meine zweite Frage ansehen wo es um einen Busunfall geht? Vielen Dank

Culpa in contrahendo: Der Betreiber. Er hat die Pflicht durch sein Personal dafür zu sorgen, dass bei Kaufabsicht niemand auf rutschigen Böden ausrutscht. Es liegt in seinem Organisationsvermögen das Integritätsinteresse seiner Besucher, also deren Rechtsgüter vor Schäden zu bewahren (241 II BGB). Sonst schuldet er Schadensersatz nach Vertrag 280 BGB. Hier ging es ja um die Anbahnung eines Vertragsschlusses. § 311 BGB Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse

(1) Zur Begründung eines Schuldverhältnisses durch Rechtsgeschäft sowie zur Änderung des Inhalts eines Schuldverhältnisses ist ein Vertrag zwischen den Beteiligten erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt.

(2) Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 entsteht auch durch

1. die Aufnahme von Vertragsverhandlungen,

2. die Anbahnung eines Vertrags, bei welcher der eine Teil im Hinblick auf eine etwaige rechtsgeschäftliche Beziehung dem anderen Teil die Möglichkeit zur Einwirkung auf seine Rechte, Rechtsgüter und Interessen gewährt oder ihm diese anvertraut, oder

3. ähnliche geschäftliche Kontakte.

(3) Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 kann auch zu Personen entstehen, die nicht selbst Vertragspartei werden sollen. Ein solches Schuldverhältnis entsteht insbesondere, wenn der Dritte in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch nimmt und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst.

Es gibt für jeden Grundstücks- und Hauseigentümer eine Verkehrssicherungspflicht. Du musst also Anspruch gegen das Kaufhaus wegen Verletzung dieser Pflicht stellen. Das Kaufhaus hat eine Haftpflichtversicherung, an die es dein Schreiben weiterreicht. Die Versicherung lehnt die Schuld des Kaufhauses ab und zahlt nichts oder erkennt die Schuld an und entschädigt dich finanziell. Die Chance, dass du etwas bekommst, ist nicht klein. Die Höhe ist dann aber Gegenstand vieler Streiterei. Mit deinem Anspruch auf Schmerzensgeld geht es schon los.

Wenn hier das Kaufhaus nicht seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist, könnte die Möglichkeit auf Schadenersatz bestehen.

Ohne eine Rechtschutzversicherung würde ich allerdings diesen Weg nicht einschlagen. Lasse doch in einem solchen Fall der KK den Vortritt - soll die doch erst einmal ihre Regressansprüche geltend machen.

Meiner Meinung nach: ja, ein Kaufhaus ist versichert.