Studium nach der Einbürgerung?

2 Antworten

Hi,

sobald die Einbürgerung erfolgt ist, kann dir die Staatsbürgerschaft nur wieder entzogen werden, wenn die Behörden arglistig getäuscht wurden.

Mit erfolgter Einbürgerung hast du alle Rechte und Pflichten eines deutschen Staatsbürgers. Und Artikel 12 (1) unseres Grundgesetzes besagt ganz klar: "Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden."

Also mach von deinem Recht Gebrauch und geh studieren was du willst. Viel Spaß und Erfolg dabei!

Lg Susan

gfaw2  19.07.2016, 16:00

Den 12 (1) hatte ich gar nicht mehr auf dem Schirm – der kommt natürlich noch erschwerend dazu.

Argon08 
Fragesteller
 19.07.2016, 19:38

Danke susicute. Getäuscht habe ich nicht. Ich wurde gefragt, ob alle Verhältnisse noch so sind, wie zu Antragsanfang und ob ich alle relevanten Änderungen während des Verfahrens mitgeteilt habe. Das habe ich ja auch. Das Verfahren wird mit der Aushändigung der Urkunde abgeschlossen und die habe ich bekommen. Ein Anwalt hat mir inzwischen gesagt, dass man einen Job sogar am nächsten Tag kündigen kann, weil man ja an diesem Tag deutscher Staatsbürger ist. Man wird auch nirgends im Antrag oder mündlich gefragt, ob man nach der Einbürgerung etwas ändern möchte. Auch wird man nirgends im Verfahren dazu verpflichtet, irgendwo oder irgendwann zu versprechen, dass alle Verhältnisse im Antrag auch nach der Einbürgerung weiterhin so bleiben. Nirgends steht "Ich verpflichte mich, den angegebenen Beruf oder die angebenene Stelle mindestens ... Stunden / Tage / Monate / Jahre nach meiner Einbürgerung zu behalten". Von daher begeht man kein Verbrechen, solange man tatsächlich nichts bis dahin ändert. Was man nach Aushändigung der Urkunde mit seinem Leben anstellt, ist den Behörden recht egal, solange man nicht gleich kündigt und dann Sozialhilfe beantragt. Da würden sie sicherlich nachhaken aber selbst dann hätten sie es schwer, ein ganzes Verfahren zu eröffnen.

Man muss lediglich bestätigen, dass sich am Tag der Aushändigung der Urkunde bislang nichts geändert hat und dass, falls doch, alles mitgeteilt wurde. Das ist bei mir auch der Fall gewesen. Ich vermute, ich muss mich einfach langsam daran gewöhnen, dass ich jetzt andere Rechte habe als bislang. Das dauert wahrscheinlich eine Weile. Ich danke euch beiden für eure lieben Antworten.

susicute  19.07.2016, 19:50
@Argon08

gern geschehen! Alles Gute! :)

Ich bin kein Experte für Ausländerrecht, aber die Einbürgerung könnte nur rückgängig gemacht werden, wenn du dir sie mit Angabe falscher Tatsachen erschlichen hast (also deinen Job mit einem gefälschten Arbeitsvertrag belegt o.ä., aber ich denke, das haben sie geprüft, bevor sie dich eingebürgert haben). Siehe dazu auch http://www.deutsch-werden.de/ruecknahme-einer-erschlichenen-einbuergerung

Mit der Einbürgerung bist du Deutscher im Sinne des Artikel 116
Grundgesetz geworden. Damit hast du ein unbeschränktes Aufenthalts- und
Niederlassungsrecht im gesamten Bundesgebiet (Freizügigkeit) und kannst
nicht mehr ausgewiesen werden. Außerdem gelten auch alle anderen Grundrechte, die das Grundgesetz Deutschen vorbehält, für dich. Sobald der Verwaltungsakt rechtsgültig geworden ist, und das sollte er mit Aushändigung der Urkunde, kann die Behörde ihn nicht mehr so einfach zurücknehmen – dagegen schützt dich Artikel 16 des Grundgesetzes.

Ich weiß nicht, wie so eine Einbürgerungsurkunde aussieht, aber irgendwo da oder in einem Begleitschreiben müsste etwas dazu stehen, wie das mit der Rechtsgültigkeit aussieht. Oft findet sich das in der sogenannten Rechtsbehelfsbelehrung (wichtiges Wort im Bürokratendeutsch!).

Argon08 
Fragesteller
 19.07.2016, 15:03

Danke gfaw2. Ich habe über absolut nichts getäuscht und alles wurde durch Vorlage eines Arbeitsvertrags und regelmäßig Gehaltsabrechnungen belegt. Ich kriege nur Angst wenn ich daran denke, wie die Behörde reagiert hätte, wenn sie wüsste, dass ich mit dem Gedanken spiele, den Job zu kündigen. Laut Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsgesetz wird die Einbürgerung mit Aushändigung der Urkunde wirksam. Das Datum der Aushändigung ist auf der Urkunde vermerkt, d.h. ich bin an dem Tag Deutscher geworden und war es auch an allen darauf folgenden Tagen. Ich bin also deutsch. Ich will nur keine falschen Eindrücke bei der Behörde erwecken. Alle sagen, es ist ihr egal, was man nach der Einbürgerung macht, aber ich lese, dass Einbürgerungen auch durchaus rückgängig gemacht worden sind. Ich hoffe nicht, dass man indirekt bestraft werden könnte, weil man studieren möchte...

gfaw2  19.07.2016, 15:07
@Argon08

Wie gesagt, ich würde mir da keine großen Sorgen machen, weil deine Einbürgerung ja rechtskräftig geworden ist.

Du kannst aber natürlich auch nochmal mit einem Anwalt deines Vertrauens darüber sprechen. Such dir am besten jemand, der auf Ausländerrecht spezialisiert ist und sich ein wenig mit dem Arbeitsrecht auskennt.

Im Zweifel verharre lieber nicht in deinem Job, wenn er dich krankt macht, sondern starte dein Studium, das gibt dir mehr als ein blöder Chef.

Herzlich willkommen übrigens in Deutschland (auch wenn du schon länger hier lebst, als Staatsbürger ist es ja doch nochmal was anderes…) :-)

Argon08 
Fragesteller
 19.07.2016, 19:41
@gfaw2

Danke für das warme Willkommen.