Darf mein Chef es mir verbieten in der Ausbildung berufsbegleitend zu studieren?

6 Antworten

Denke schon da er einen Nebenjob auch genehmigen müsste, selbst wenn er die Arbeitszeit nicht berührt.

Es geht hier drum dass es Dinge Erholungszeiten berührt und somit auch die volle Leistungsfähigkeit für die Ausbildung... Und grade da wird ja auch erwartet dass man noch zuhause lernt.

Insofern kann er das sicher verbieten. Und nicht zuletzt wird idr auch ein Praktikum verlangt... das lässt sich dann nicht mit der Arbeit vereinbaren.

Wenn er im gleichen Berufsfeld studiert, hat er Praxis genug. Da muss nicht noch zusätzlich ein Praktikum absolviert werden.

Das Studium an der Fernuni kann niemandem verboten werden. Da ist man ja auch zeitlich nicht gedrängt.

Ja das kann ich irgendwie verstehen da man ja in der Ausbildung in der Obhut des AG steht.

Allerdings würden mit dem Studium an sich keine Probleme auftauchen da kein Praktikum absolviert werden muss.

Es ist darauf ausgelegt es neben de Beruf zu machen.

Habe auch bereits schon an einer Gasthörerschaft und es war auch der ein oder andere Azubi da allerdings von anderen Banken.

Ist dann nunmal schade das mein AG es nicht erlaubt :( 

@Brokerino

Um welches Studium handelt es sich denn überhaupt? Wenn es dem Arbeitgeber auf dem Finanzdienstsektor Konkurrenz bietet, ist die Ablehnung natürlich klar. Hat aber ganz andere Gründe.

Es wird dennoch oft en Praktikum verlangt das REIN für die Uni ist. Denn die Tätigkeiten in einer Ausbildung unterscheiden sich doch massiv von denen eines späteren Absolventen. // Und ich denke dass es dennoch verboten werden kann da der AN sich voll auf die Ausbildung konzentrieren soll.

Brokerino, versuch doch einen Deal auszuhandeln... Wenn du in der Zwischenprüfung einen Schnitt von 1.x erreichst, beweist du ja dass da noch genug Luft ist.... vllt lässt der AG sich drauf ein.

wenn eine tätigkeit sich mit dem beruf nicht überschneidet und keine arbeit ist, brauchst du niemanden fragen.

dein arbeitgeber hat - in gewissem rahmen - die möglichkeit, berufliche tätigkeit für einen zweiten AG zu verhindern. aber über freizeitaktivitäten und weiterbildung, die er nicht bezahlen soll, hat er nichts zu bestimmen.

Was du berufsbegleitend unternimmst, musst du deinem Chef ja gar nicht mitteilen.

Du kannst doch an der Fernuni studieren. Das geht fast zu 100 % online.

Und wenn es raus kommt, kann er wg Vertragsbruch gekündigt werden. Es gibt bestimmt im Vertrag die Klausel dass nebentätigkeiten Genehmigungspflichtig sind. Siehe meine Antwort.

@Seanna

Ein Studium an der Fernuni ist eine reine Freizeitbeschäftigung, die einem NIEMAND untersagen kann.

Ich denke Seanna hat da Recht, an sich habe ich darüber auch schon nachgedacht allerdings gibt es den Studiengang dn ich machen möchte nicht als Fernstudium und es wäre dann auch riskant erwischt zu werden habe bin nämlich auch schon im Juni 2017 fertig dann muss ich wohl oder übel ein Jahr noch warten :))


Und mit dem Fernstudium bist du Dir da zu 100% sicher "DerHans"?

Achtung,  gefährlicher Ratschlag.  Kann zur Kündigung führen! 

@Rheinflip

Ein Studium an der Fernuni ist KEINE genehmigungspflichtige Nebentätigkeit. Das kann man aber auch ganz schnell von dieser Uni bestätigt bekommen.

Natürlich, wie in einem anderen Kommentar  schon geschrieben, kann der Azubi nicht bei einem Konkurrenzunternehmen z.B. Finanzfachwirtschaft studieren.

Meines Wissens ist ein Fernstudium z.B. in Hagen keine anzeigepflichtige Nebenbeschäftigung. Siehe hier:

http://www.fernstudiumcheck.de/blog/muss-mein-arbeitgeber-das-fernstudium-genehmigen

Oder auch hier: 

http://www.frag-einen-anwalt.de/Fernstudium-Nebentaetigkeit---f22377.html

Aber es ist natürlich Vorsicht geboten, auf solche Internetquellen sollte man sich nicht verlassen (ich bin auch nicht vom Fach). Du solltest dich da idealerweise an eine fachkundige Person wenden, die deinen individuellen Fall mit dir durchgeht.

Abgesehen davon ist die Katze in deinem Fall ja schon aus dem Sack, d.h., wenn du es trotzdem durchziehen willst, solltest du das nicht an die große Glocke hängen.

Ja, das darf er - in einer Vollzeit-Ausbildung sollst du auch voll für deinen AG da sein. Und an freien Tagen sowie im Urlaub sollst du dich erholen, nicht noch mehr arbeiten.

Hmm ok Danke!

Das ist schade :/ Dann werde ich wohl warten müssen...

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort! :)

@Brokerino

Nichts zu danken :)

Eine nebenberufliche Fortbildung ist in diesem Sinne keine Arbeit.