Studienabbruch zu Ausbildung - Was muss ich beachten?

2 Antworten

Falls du eine Rückmeldung bekommst, kannst du für die zwischenzeit fragen ob du dort schonmal ein Praktikum machen darfst ODER sogar "Quer einsteigst", also die ausbildung direkt anfängst, das verpasste ~halbe jahr nachholst.

Wie sieht es mit Kindergeld und anderen Dingen aus? Würden mein Eltern trotz meines Studienabbruchs das Kindergeld erhalten?

Am einfachsten ist der Kindergeldanspruch für deine Eltern, wenn du dich als "Ausbildungssuchend" meldest:

Bild zum Beitrag

Dabei spielt es keine Rolle, ob du das Studium abgebrochen hast laut der "Dienstanweisung zum Kindergeld" (googeln nach da-kg 2019) unter dem Punkt

A 16 Volljährige Kinder in einer Übergangszeit

(2) 1Übergangszeiten ergeben sich als vom Kind nicht zu vermeidende Zwangspausen, z. B. durch Rechtsvorschriften über den Ausbildungsverlauf, aus den festen Einstellungsterminen der Ausbildungsbetriebe oder den Einstellungsgewohnheiten staatlicher Ausbildungsinstitutionen. 2 Eine Übergangszeit im Sinne einer solchen Zwangspause kann auch in Betracht kommen, wenn das Kind den vorangegangenen Ausbildungsplatz – ggf. aus von ihm zu vertretenden Gründen – verloren oder die Ausbildung abgebrochen hat. 3Als Ausbildungsabschnitt gilt jeder Zeitraum, der nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG zu berücksichtigen ist.
(3) 1Eine Berücksichtigung des Kindes während der Übergangszeit hat zu erfolgen, wenn es entweder bereits einen Ausbildungsplatz hat oder sich um einen Platz im nachfolgenden Ausbildungsabschnitt, der innerhalb des zeitlichen Rahmens des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG beginnt, beworben hat.

usw.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Ausbildung und Studium, Ausbildung, Beruf und Büro)
siola55  05.02.2020, 15:41
Muss ich sonst noch etwas beachten?

Bei einem evtl. Hinzuverdienst spielt das Einkommen beim Kindergeldanspruch keine Rolle, da bereits in 2012 die Einkommensgrenzen hierfür ganz abgeschafft wurden, jedoch sind bei der kostenlosen Familien(kranken)versicherung über die Eltern Einkommensgrenzen zu beachten: aktuell dürfen diese 455€ mtl. Einkommen nicht überschreiten!