Ich breche mein Studium ab und habe Fragen bezüglich Bafög. Kann mir jemand helfen?

2 Antworten

Hi,

du hättest es bescheid geben müssen. Im Moment der Vertragsunterzeichnung laufen ja im Hintergrund ganz viele Prozesse. Deine Krankenkasse bekommt bescheid, das Finanzamt etc. Und das Bafög-Amt bekommt das ganz automatisch mit.

Du hast dir Bafög erschlichen und wirst alles ab Frühling zu 100% zurückzahlen müssen und sehr wahrscheinlich noch ein Bußgeld. Strafanzeige ist eher selten.

Auf die Idee, dass du verpflichtet bist Bescheid zu geben, hättest du kommen können, wenn du dir mal durchgelesen hast, was du da auf Formblatt 1 unterschrieben hast. Deine Unterschrift zählt und damit musst du auch mit Konsequenzen klarkommen.

Und was ist jetzt das beste was ich tun kann? Den Vertrag hab ich am 15. April unterschrieben.

@Lichterlo

Wenn du jetzt noch sofort dem Amt bescheid gibst und erklärst, dass du dir nicht klar warst, dann kann das Bußgeld geringer ausfallen. Unwissen schützt vor Strafe nicht, aber Kooperation bringt den Spielraum, dass du hoffentlich nicht das Maximum an Bußgeld von 2500€ zahlen musst. Ein Strafverfahren gibt es auch selten, wenn man sich selbst stellt.

Du hast echt Mist gebaut, aber versuche das Ganze so gering wie möglich zu halten. Geh da hin, gib offen zu was passiert ist und dass es dir leid tut. Sei lieb und nett und kooperativ. Du musst mind. alles ab Vertragsunterzeichnung zurückzahlen und das sofort und zu 100%, aber je kooperativer du bist desto weniger anderweitige Probleme kannst du bekommen.

Wenn sie selbst drauf kommen (und das werden sie) werden die ganz anderes mit dir umgehen. Dann bist du eben der Feind, der Betrüger. Jetzt kannst du es noch so hindrehen, dass du einfach der unwissende Verpeilte bist.

@Fortuna1234

Okay vielen Dank! Ich werde dann morgen persönlich mit ihnen reden. Hast du vielleicht sonst noch irgendeinen Ratschlag wie ich da am besten so gut wie möglich rauskomme?

@Lichterlo

Sei ehrlich, aber liefer dich nicht selbst ans Messer. Dass du seit Winter nicht mehr dort anwesend warst, musst du niemandem aktiv auf die Nase binden. Du hast Glück, wenn sie das erst ab Mai rückfordern. Das wäre das Ziel.

Wenn sie eine schriftliche Stellungnahme wollen, dann hol dir einen Anwalt. Sei wirklich kooperativ und sag dazu, dass es dir gar nicht klar war und dass es dir leid tut und du nie betrügen wolltest. Und wenn es weiter geht oder du einen Bußgeldbescheid bekommst, dann such dir definitiv einen Anwalt.

Mal ganz ehrlich: Mit der Unterschrift unter einen Ausbildungsvertrag bekommt eine Krankenkasse keinen Bescheid. Welche denn?

Das Finanzamt ebenso.

Ja, ein Ausbildungsvertrag wird bei der zuständigen Kammer eingereicht und dort registriert.

Es werden viele Ausbildungsverträge unterschrieben, ob der zukünftige Azubi antritt, sieht man dann ab "Start-Datum". Dann bzw. in manchen Branche auch mit Ablauf des Monats erfolgen die Meldungen zur Sozialversicherung.

Das Bafög zurück gezahlt werden muß, kann wohl sein. Strafe, warum? Lichterlo war bis 31.7. Student und hat entschieden das Studium nicht weiterzuführen. Hätte ja auch sein können, das er/sie die Ausbildungsstelle nicht antritt.

@ellaluise

Das ist vielleicht deine Meinung, aber nicht die vom Bafög-Amt. Diese Fälle sind nicht selten und das ist auch alles bereits vor Gericht gelandet. Das ist Fakt, ob man das jetzt gut findet oder nicht.

Bafög-Berechtigung hat nichts mit dem Exmatrukationsdatum zu tun, sondern mit dem Willen, das Studium nicht zu beenden. Die Vertragsunterzeichnung gilt da.

Und ja, natürlich bekommt die Krankenkasse bescheid, das Finanzamt auch. Das gibt man ja alles bei Vertragsunterzeichnung mit an.

wenn du keine Anwesendheitspflicht hast dann kann man eh nicht nachweisen ob du da warst oder nicht.

Außerdem interessiert sie das nicht. Weil sie eh ihr geld zurückfordern.

Das ist denen gar nicht egal. Man zahlt nur 50% zurück. Bei unberechtigten Zahlungen gibt es dann 100% zurück.

Und wer einen Arbeitsvertrag unterschreibt, sollte wissen welche ganzen Ämter davon Wind bekommen und informiert werden.

@Fortuna1234

Das er das blöd geregelt hat steht außer frage.

Aber da er das Studium vorzeitig abbricht und die ersten 4 Semester nicht abgeschlossen hat wird das Bafög amt den vollen Betrag zurück fordern.

Nicht sofort und in Raten aber am Ende kriegen sie die 100%

@Nayes2020

In Raten ja, Sofort aber auch. Bei so einem "Betrug" (und da ist es egal ob absichtlich oder nicht) kommt die Forderung sofort. Einem nackten Mann kann man nicht in die Taschen greifen, deswegen lassen sich sich auf Ratenzahlungen ein. Aber das sind auhc nicht einfach 50€ monatlich. Bußgeld kann auch nochmal bis zu 2500€ sein. Das hat jetzt natürlich alles schon krasse Konsequenzen.

@Fortuna1234

Ja Bußgeld kommt natürlich hinzu.