Studentensteuererklärung - bares Geld zurück?

6 Antworten

Geld zurück bekommt nur wer auch Lohnsteuern gezahlt hat, dieser aber höher waren als die geschuldete Einkommensteuer.

Gab es kein Einkommen, aber Kosten, so entsteht ein sog. Verlustvortrag. Dieser wird festgestellt und von Jahr zu Jahr vorgetragen, bis er mit positiven Einkünften verrechnet werden kann.

Dadurch sinkt die Steuerlast in dem betreffenden Jahr.

Kann ich da wirklich mein Handy und Laptop absetzen, sowie das Smesterticket und die Semesterbeiträge?

Dies sind alles Werbungskosten.

ACHTUNG: Wenn es sich um eine Erstausbildung handelt, werden die Kosten nicht als Werbungskosten anerkannt.

Du solltest diese trotzdem als solche ansetzen und nicht als Sonderausgaben.

Wenn der Bescheid kommt legst du Einspruch ein mit Hinweis auf das Verfahren 2 BvL 24/14 vor dem Bundesverfassungsgericht und beantragst Aussetzung.

Du musst Steuer auf dein Einkommen zahlen = Einkommenssteuer.

Die Einkommenssteuer wird abschlägig im laufenden Jahr vom Lohn einbehalten. Wenn die gesamte Einkommenssteuer in einem Betrag am Jahresende zu bezahlen wäre, hätten die meisten ihr Geld schon ausgegeben und wären pleite.

Nun ist das Problem, dass man im laufendem Jahr gar nicht weiß, wie hoch dein Jahreseinkommen sein wird. Also sagt man grob: Dein Monatsgehalt mal zwölf sei dein Jahreseinkommen. Dir wird Lohnsteuer abgezogen entsprechend deines hochgerechneten Einkommens.

Sagen wir spaßeshalber 12 x 1.000,- = 12.000,-

Angefangen hast du im Februar, also 11 x 1.000,- = 11.000,-

Und wir sagen spaßeshalber, bei 12.000,- beträgt der Steuersatz 14%  (Satz frei erfunden, es geht um das Prinzip) .

Dein Arbeitgeber hat dir also auf 11.000,- 1.540,- Lohnsteuer abgezogen.

Am Jahresende rechnest du nochmal nach, wie hoch dein Einkommen wirklich war. Das nennt sich Einkommenssteuererklärung. Du erklärst, wie hoch dein zu versteuerndes Einkommen tatsächlich war.

Dann hast du Fahrkarten gekauft, die brauchtest du, um dein Einkommen zu erzielen. Das waren 500,-. Eigentlich ist dein Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit 500,- geringer. Weil, ohne Fahrkarten, kein Einkommen.

Dann hast du Lehrbücher gekauft. Brauchst du für deine berufliche Tätigkeit in späteren Jahren. 300,-

Dann hast du einen Weiterbildungskurs für Verkaufsgespräche besucht. Nochmal 400,-.

Es stellt sich heraus, dein eigentliches Einkommen ist 9.800,-

Du hast aber auf 11.000,- Lohnsteuer bezahlt! Und das mit einem Steuersatz, als ob du 12.000,- verdient hättest!

Auf 9.800,- beträgt der Steuersatz nur noch 5% (auch frei erfunden, Prinzip!).

Das wären 490,-. Du hast 1.050,- Steuern zuviel bezahlt. Die kriegst du wieder.

 

 


Steuern erstattet kann man nur bekommen, wenn man welche gezahlt hat. Was aber möglich ist, die studienbezogenen Aufwendungen als einen sogenannten Verlustvortrag anzusammeln und dann in späteren Jahren sein Einkommen um diese Kosten zu mindern.

Wenn du also z.B. kein eigenes Einkommen erzielt hast, entsteht durch die Ausgaben ein Verlust. Hast du aber gelegentlich gejobbt, entsteht ein Verlust nur, wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen (ausgenommen Minijob).

Des Weiteren wäre zu klären, ob es sich um eine Erstausbildung/ Erststudium handelt. Vom Gesetzgeber her, wären nur Kosten für eine Weiterbildung als Werbungskosten vortragsfähig. Kosten für das Erststudium stellen nur nicht vortragsfähige Sonderausgaben dar. Gegen diese Rechtsauffassung ist aber derzeit ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig, was diese kippen könnte.

Du könntest also für deine Ausgaben einen Verlustvortrag beantragen, um von einem ggf. positiven Urteil zu profitieren. Bei Anschaffungen wie einem Handy oder Laptop gehen die Finanzämter allerdings von einem gewissen Anteil privater Nutzung aus. Entweder du weist nach, dass du sie nahezu ausschließlich für das Studium verwendest (eine private Nutzung < 10% ist dabei unschädlich) oder du setzt pauschal nur 50% der Kosten an; das wird zumeist akzeptiert. Größere Anschaffungen mit Kosten über 410.- netto können auch bei Arbeitnehmern nur im Rahmen der Abschreibung geltend gemacht werden.

Jeder Arbeitnehmer darf einen bestimmten Betrag im Jahr verdienen, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen - nur für Einkommen oberhalb dieses "Grundfreibetrages" wären Steuern zu entrichten.

Wenn du also so viel Einkommen erarbeitet hast, dass du Steuern zahlen musstest, könntest du in einer Steuererklärung bestimmte "anrechenbare Aufwendungen" angeben... Um diese würde sich dein Gesamteinkommen dann ggf. verringern - und somit auch die Steuern, die du bereits gezahlt hast. Die zu viel gezahlten Steuern würdest du dann zurückerstattet bekommen.

Wenn du aber gar keinen Nebenjob ausgeübt hast... oder weniger als den Grundfreibetrag verdient hast, brauchtest du auch keine Steuern zahlen - dann kannst du auch nichts "absetzen".....

kevin1905  08.11.2016, 11:53

Jeder Arbeitnehmer darf einen bestimmten Betrag im Jahr verdienen, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen

Ich als Selbständiger darf das auch, daher Grundfreibetrag.

Mojoi  08.11.2016, 11:54

Da erinnerst du mich an was. Mein Schwager rief mich mal an, dass er - weil er in einem Jahr ein Gewerbe angemeldet hatte - der Form halber eine Einkommenssteuererklärung abgeben müsse, obwohl er gar kein Einkommen aus gewerblicher Tätigkeit hatte.

Nun gut, ich klackerte alle relevanten Fragen ab, die einem spontan in den Sinn kommen und machte dabei brav Notizen: Fahrtkosten, Bücher, Weiterbildung, Fonfaxbankkonto, Bewerbungen... wir hatten uns eine Weile nicht gesehen, deswegen kannte ich seine beruflichen Umstände nicht (aber ich wusste noch, dass er vor Jahren Chemie studiert hatte).

So nach gefühlt 40 Minuten wollte ich ihm schonmal grob vorrechnen, wieviel er wohl an Steuern zurückbekäme. Wieviel er denn so verdient habe. 7.000,-

Pro Monat???

Nein, komplett. Als Auszubildender kriegt man doch nicht so viel.

Dass ich ihm nicht mit dem nackten A... durch den Telefonhörer ins Gesicht gesprungen bin...

 

Hefti15  08.11.2016, 14:19

Beim letzten Absatz musst du ein wenig "vorsichtig" sein. Wer z.B. 1 Euro verdient, hat weniger als den Grundfreibetrag. Er muss keine Steuern zahlen. Hat er aber z.B. 10.000 Euro Werbungskosten, dann macht eine Steuererklärung trotzdem Sinn - Verlustvortrag.

Hast Du denn überhaupt Einkünfte in einer Höhe bei der Steuern anfallen? Wenn keine Steuern gezahlt wurden, kann es auch nichts zurück geben. Jedenfalls nicht sofort. Unter bestimmten Umständen kann man Ausbildungskosten steuerlich absetzen sobald man steuerpflichtige Einkünfte hat.