Stromkosten Abrechnung Mietvertrag nicht mehr pauschal?

5 Antworten

Ich denke es ist eher so gemeint, dass du die Kosten vorher bezahlst, d.h. du bezahlst am Anfang des Monats Miete inkl. Nebenkosten, bevor du überhaupt Strom, Wasser etc. genutzt hast und nach einem Jahr werden die Kosten und das Bezahlte Noch einmal verglichen und du musst nachzahlen, falls du mehr mehr genutzt hast bzw mehr Kosten gemacht hast, oder kriegst Geld zurück, wenn du weniger verbraucht hast.

LG

Ich verstehe das so, dass du im Moment eine Pauschale zahlst und da ist alles dabei.

Der Vermieter behält sich aber vor, (wenn maßlos verbraucht wird) wieder nach verbrauch abzurechnen. 

Da zahlst du einen monatlichen Abschlag und 1x im Jahr wird abgerechnet.

ciao

Peter.

es stellt sich so dar, dass du derzeit für Strom und Heizstrom eine Pauschale bezahlst. das kann zu deinem vorteil, aber auch zu deinem nachteil geraten. je nach dem wie viel strom du verbraucht hast. ich würde dir aber nun nicht unbedingt raten, einfach verschwenderisch damit umzugehen... nicht dass der vermierter noch sauer wird. einfach ganz normal wie gehabt...

der defintive vorteil für dich ist, dass du derzeit die kosten voll im griff hast. du weißt also dass du keine nachzahlung zu erwarten hast.

um deinet willen hoffe ich, dass im mietvertrag festgelegt ist, welcher anteil der kosten für strom etc. angedacht ist. um diesen anteil muss dann auch deine miete sinken, wenn der abrechnungsmodus umgestellt wird.

auf jeden fall muss der vermieter VOR umstellung der abrechnungsmodalitäten bescheid geben. außerdem muss er auch deinen verbrauch beweisen können. das wäre entweder gegeben, wenn du deine eigenenen zähler hast, ode ein beglaubigter zwischenzähler installiert wird.

stell dich auf jeden fall schon mal darauf ein, dich im streitfall mit dem mieterschutzbund in vebrindung setzen zu müssen.

lg, Anna

Derzeit enthält Deine Miete alle Betriebskosten, weil es aus irgend einem Grund offenbar nicht möglich ist, diese genau verursachergerecht aufzuteilen.

Der Vorbehalt bedeutet, dass Du in dem Moment, wo Dein Mieter das will (und kann) einer Mietvertragsänderung zustimmst, die besagt, dass Du einen monatlichen Betrag voraus zahlen wirst und nach Ablauf eines Jahres wird abgerechnet, wieviel tatsächlich an Kosten angefallen ist und ob die Vorauszahlung ausgereicht hat oder noch was nach zu zahlen ist. So ist es in wohl über 90 % aller Mietverhältnisse geregelt.

Achtung: Diese Vorauszahlung kann dann nicht einfach auf Deine Miete drauf gerechnet werden, sondern der Vermieter muss möglichst gut schätzen oder berechnen, wieviel wahrscheinlich auf Dich entfallen wird. Dieser Jahresbetrag wird dann durch 12 geteilt und der Betrag, der dabei raus kommt, wird von der jetzigen Miete abgezogen. Daraus entsteht dann die neue Miete (=Kaltmiete). Diese ist also zunächst geringer, als die jetzige. Der voraussichtlich anteilige Kostenansatz wird als Vorauszahlung für Betriebskosten dazu gerechnet, sodass Du im Grund erst einmal gleich viel pro Monat bezahlst, wie bis dahin.

Erst, wenn dann ein Jahr vorbei ist, wird man erkennen, ob Du wieder was zurück bekommst oder noch was drauf zahlen musst. Der wesentliche Vorteil für Dich ist, dass Du selbst in gewissem Maß beeinflussen kannst, wie hoch Deine Kosten am Ende sein werden.

Es heißt keinesfalls, dass Du den Strom für ein ganzes Jahr im voraus zahlen musst, sondern Strom + weitere Kosten, wie Müll, Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Heizung etc. werden in monatlichen Raten von Dir bezahlt. Somit entsteht für Dich dadurch erst einmal kein Problem.
Der Vermieter wird es Dir bestimmt ganz ähnlich erkären.

An Deiner Stelle würde ich mit dem Mieter sprechen, dass Du Dir selbst einen Anbieter suchst. Ich glaube nicht, dass der Vermieter bei geringem Verbrauch was zurück bezahlt.
Daher immer besser selbst einen Stromanbieter zu suchen. Das steht Dir zu.

Ich kann Dir gerne dabei helfen

bwhoch2  12.01.2017, 13:58

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