Ist es rechtens, wenn im Mietvertrag "WARMMIETE" steht?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Vorteil ist sicher, dass du in kalten Wintern ordentlich heizen kannst ohne eine Nachzahlung befürchten zu.

Prima, aber habe ich dann dadurch auch kein Anrecht darauf, dass bei weniger Ölverbrauch, z.B. durch meine Sparsamkeit, ich weniger zahlen müsste?

@hledamradu

Richtig. Dein Vermieter ist übrigens nicht verpflichtet dazu verpflichtet Heizkostenzähler einbauen zu lassen.

@StupidGirl

Das ist gut zu wissen und zum Glück ist der VM nicht verpflichtet, denn auf die ungenauen und mieterfeindlichen Heizkostenzähler kann ich aus äußerst schlechten Erfahrungen künftig sehr gut verzichten! ;-) Dankeschön :-)

@hledamradu

Das gilt aber ausschließlich für vom Vermieter selbstbewohnte Zwei-Familienhäuser!!!!! Aber das ist ja bei dir der Fall.

@StupidGirl

Aha, gut zu wissen! :-) Danke schön.

...........

Wenn du eine Pauschale hast, dann heißt das du kannst heizen soviel zu willst und zahlst immer nur die 100 Euro. Und das andere geht dann extra? Müll am Ende des Jahres. Das ist ungewöhnlich.

Auch Du bist bei der Zahlung am Ende des Jahres der selben Meinung, wie Dein Vorgänger.....welche Nachteile hätte das für mich?

@hledamradu

Naja das ist halt dann ein ganz schöner "Bazen" den man sich trotzdem übers Jahr ansparen muss. Ich habs halt lieber wenn ich das häppchenweise zahlen kann. Was weg ist ist weg.

hiedamradu. Das Vertragsrecht besteht auf Gegenseitigkeit wenn keine übergeordneten Regeln beachtet werden müssen. Um Komplikationen beim Abschluss eines Mietvertrags aus dem Weg zu gehen, solltest Du Dich sicherheitshalber beim Mieterschutz beraten lassen. Gegen einen bescheidenen Jahresbeitrag bekommst du dort kompetente Auskunft. Vereinbare kurzfristig einen Beratungstermin und Du wirst langfristig die Voraussetzung für einen gerechten Mietvertrag kennen lernen. Auch der Ver-Mieter wird eine saubere Lösung schätzen.

Danke, aber jetzt im Nachhinein kann ich doch nichts mehr ändern, oder? Vertrag ist Vertrag und meiner ist schon seit diesem Montag abgeschlossen.

@hledamradu

hledamradu. Jetzt kannst Du Dich nur noch daran halten. Trotzdem solltest Du Dich vergewissern, ob alles was im Vertrag enthalten ist, auch rechtsgültig ist.

Mit einer Warmmiete sind die Heizkosten abgegolten, d. h. über die Heizkosten (ich vermute ihr habt Ölheizung) erhältst du dann keine gesonderte Abrechnung. Er kann also auch nichts nachfordern. Damit kannst du unter Umständen recht gut wegkommen. Es kommt darauf an, wie groß deine Wohnung ist. Die Heizkosten werden normalerweise nach m² abgerechnet. Wenn nun deine Wohnung nur halb so groß ist, wie die Wohnung des Vermieters kann es sein, dass du draufzahlst. Dazu müsste man nun wissen, wieviel an Heizkosten im Jahr anfallen und wie groß die beiden Wohnungen sind. Merkwürdig finde ich, dass Müll und Schornsteinfeger am Ende des Jahres zu zahlen sind. Ich bin mir nicht sicher, ob das rechtens ist.

Ja, es ist eine Ölzentralheizung und die Whg. des Vermieters ist mindestens doppelt so groß, als meine mit ca. 60 qm. Es ist richtig, bei der Menge an sonstigen Mietinteressenten und somit auch Zeitzwang, habe ich dann vor Ort vergessen, nach der Ölrechnung zu fragen. Zu Hause habe ich mir ein anderes Konzept vorbereitet, aber vor lauter Befürchtung, diese Whg. dann nicht zu bekommen, ist so manches untergegangen. Normalerweise bin ich gar nicht so naiv, wie ich mir jetzt selber vorkomme! :-( Ja richtig, auch das mit den weiteren NK-Kosten ist mir schleierhaft.

Betriebosten (Nebenkosten) betragen in D zZ im Durchschnitt warm mit Bad/Dusche pro qmMo. € 1,30 zusätzlich kalt qm/Mo € 1,- nun kanst du selbst rechnen ob du zuviel oder zu wenig bezahlst.

Na, dies ist ja auch gut zu wissen! Werde es gleich nachrechnen. Vielen Dank.