Gesetzlich richtig gekündigt, kann der Vermieter mich vorher raus werfen?

6 Antworten

Wenn es keinen schriftlichen Aufhebungsvertrag gibt, wonach das Mietverhältnis schon am 31.03. endet, hat der Vermieter keinen Anspruch.

Die Kündigung ist bindend, da mündliche Kündigungen unwirksam sind.

Ja stimmt, eine mündliche Kündigung ist unwirksam. Hier geht es aber um eine gegenseitige Aufhebungsvereinbarung, und für die ist keine Schriftform vorgeschrieben.

@Renick

Und wenn gesundheitliche Gründe dazwischen kommen?

@19Verena91

Gesundheitliche Gründe sind kein Argument. Wie ich im Kommentar in meiner Antwort schon erklärt habe, wäre die Vereinbarung trotzdem wirksam, sofern die Vermieterin glaubhaft machen kann, dass die Abmachung getroffen wurde und sie davon ausgehen musste, dass der Wunsch von dir ernst gemeint war.

Aufhebungsverträge bedürfen keiner Schriftform. Sie kommen selbst konkludent zustande.

Spätestens ab Kenntnis der Ausschreibung der Wohnung zum 01.04. musste die M davon ausgehen, dass die VM sie beim Wort nahm und ihr Angebot auf vorfrsitige Aufhebung des MV akzeptiert wurde.

Soviel ich weiß gilt die mündliche Absprache wenn diese im Mietvertrag nicht explizit ausgeschlossen ist.

Selbst dann, wenn wir nicht konkret gesagt haben ab 1.4.? Daran kann ich mich nämlich nicht erinnern.

@19Verena91

Ja. Wenn du z.B. gesagt hast: Ich kann jederzeit vor dem Termin ausziehen" und der Vermieter antwortet mit: "OK. Einverstanden", dann ist das verbindlich.

Natürlich wenn im Vertrag nicht steht, fass alle weiteren Absprachen schriftlich erfolgen müssen.

Wenn du aber sagst "Vielleicht kann ich früher raus", dann gilt das natürlich nicht.

@sumi79

Aber was heißt jederzeit. Bedeutet das, dass er Vermieter einen Termin festlegen kann?

@19Verena91

Wenn du ihm das anbietest, dann kann er das.

@sumi79

Und wenn gesundheitliche Gründe dazwischen kommen kommen?

@19Verena91

Gesundheitliche Gründe entheben dich soweit ich weis nicht von deinen Vertragspflichten.

Kannst du diesen aus welchen Gründen auch immer nicht nachkommen, musst du Schadensersatz leisten.

@19Verena91

Du hast konkret gesagt "wenn sich ein Nachmieter früher findet, ziehe ich aus".

Und konkret gewußt, dass zu 01.04. gesucht und auch gefunden wurde.

Und nun soll das alles ein Scherz gewesen sein, weil gesundheitiche Gründe dich an deiner Zusage hindern?

In Anbetracht einer denkbaren fünfstelligen Regressforderung deiner VM solltest du diese Haltung dringend überdenken.

Du hast einen gültigen Moetvertrag bis einschließlich dem 30.4.

Ab dem 1. Mai darf der Vermieter machen was er will. Alles andere wäre eine Kulanz deinerseits. Ist aber kein Muss!

nein, du hast bis zum 30. recht drauf

Du hast mit deiner Vermieterin mündlich einen Aufhebungsvertrag geschlossen, der besagt, dass dein Vertrag aufgelöst wird, sobald ein Nachmieter gefunden ist. So eine Vereinbarung hat auch mündlich seine volle Gültigkeit. Das hätte dir vorher bewußt sein müssen.

Somit musst du zum 1.4. raus sein, brauchst dann natürlich auch keine Miete mehr zahlen für April. Wenn du nicht ausgezogen bist, kann der Vermieterin ein Schaden entstehen, wenn sie den Vertrag mit dem neuen Mieter nicht erfüllen kann. Diesen Schaden hättest du dann zu ersetzen.

Jetzt kann vielleicht jemand einwenden, dass diese mündliche Vereinbarung ja im Zweifel nicht beweisbar ist. Mag sein, oder auch nicht. Das will ich dahin gestellt lassen. Aber es geht hier ums rechtliche Prinzip, das so gültig ist und man sich an Vereinbarungen zu halten hat und man sich nachher nicht heraus reden kann, weil es einem dann aus irgend welchen Gründen dann doch nicht so passt.

Ich betone, dass es von meiner seite nicht konkret vereinbart wurde. Nur, dass ich die Möglichkeit offen gelassen habe.

Und es sind nicht irgendwelche belanglosen Gründe. Es ist die Gesundheit.

Ich habe ich meiner Antwort schon erwähnt im letzten Absatz, dass ich nicht beurteilen kann, in wie weit es beweisbar ist. Und dazu gehört auch, wie verbindlich es ausgemacht wurde. Das weiß ich aus deinen Infos nicht.

Nehmen wir mal an, es käme zu einem Gerichtsurteil. Und die Vermieterin kann hier glaubhaft darlegen, dass sie annehmen musste, dass es eine verbindliche Vereinbarung zwischen euch war, dann sieht es schlecht für dich aus.

Ich glaube dir das mit der Gesundheit, und das ist auch nicht belanglos, versteh mich nicht falsch. Aber wenn die Vereinabrung nachweisbar getroffen wurde, dann wäre dies kein Argument, von der Vereinbarung zurück zu treten.