Straße vollgeparkt...dann Feuerwehr kommt nicht vorbei..Befugnis?

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Wie schon geschrieben wurde, kann bei Gefahr im Verzug ein (falsch( parkendes Auto weggeschoben, weggehoben oder was auch immer werden. Aus größeren Städten kenne ich es so, daß zur Vermeidung solcher Situation regelmäßig Einsatzfahrzeuge auf Bewegungsfahrt gehen (ggf. zusammen mit Polizei), um zu testen, ob sie mit ihrem Fahrzeug noch durch die Straßen kommen. Falschparker werden dann eben von der Polizei aufgeschrieben, ggf. eben abgeschleppt. Sollten die Autos aber nicht im Halte-/Parkverbot stehen und trotzdem kein Durchkommen sein, so muß die Stadtverwaltung tätig werden und dann halt eine Straßenseite mit Halteverbotsschildern versehen, damit die Einsatzfahrzeuge durchkommen.

Die Fahrzeuge können dann abgeschleppt werden,was allerdings recht lange dauert.

Die lassen abschleppen,und zwar ganz flott!Und das dürfen die auch.

Kusko 
Fragesteller
 01.09.2010, 21:54

Aber in der Regel kommen die doch nicht mit nem Abschleppwagen an..und wenn das n Notfall ist?? Dann dauert das doch min. noch weitere 10min . ? Oder ???

Dorfrocker  01.09.2010, 22:34
@Kusko

Siehe oben:dann schaffen sie sich Platz!

Die Feuerwehr hat das recht bei Notfall das Auto zu entfernen...egal wie!!!

cartman13579  28.10.2010, 13:59

...und der einsatzleiter haftet im dümmsten fall privat, die staatsanwaltschaft lässt sich in solchen fällen viiieeel zeit um "herauszufinden", wie er es hätte machen sollen...

Nehmen wir mal an, es ist wirklich Gefahr im Verzug. Dann wird entweder mit Muskelkraft das Fahrzeug zur Seite gewuchtet oder wenns ganz eilig pressiert - sprich Wohnungsbrand und Person in Wohnung vermutet - könnte es sein, dass das Löschfahrzeug als Ramme verwendet wird.

Solls bei der BF in München schon mal gegeben haben. Ansage Zugführer: "Zufahren". Maschinist: "Aber das ist zu knapp" Zugführer: "Trotzdem zufahren".

Das Cabrio war danach nicht mehr ganz neuwertig, der Fahrer musste zusätzlich zur Strafe die Schäden an seinem Fahrzeug und an dem der Feuerwehr bezahlen. Selbst, denn bei grober Fahrlässigkeit zahlt keine Versicherung.