was bedeuten diese juristischen sätze?

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Beweismittel sind Tatsachen oder Tatsachenfeststellungen oder Tatsachenbehauptungen, die als Hilfe zur Wahrheitsfindung dienen.

Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Beweismittel

" es werden keine beweismittel zu der verhandlung hinzugezogen".... verwirrt mich ausserordentlich!

Was eine Beleidigung ist, wird im Gesetz selbst nicht gesagt. Die Rechtsprechung definiert die Beleidigung als den Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch die Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung. Eindeutig handelt es sich um eine strafbare Beleidigung, wenn Schimpfworte benutzt werden, die sich nur als Beschimpfung verstehen lassen: “Arch.loch, Id.iot” und ähnliche Formalbeleidigungen. Hier nützt es auch nichts, wenn es sich – was ja vorkommen soll – bei dem Gegenüber tatsächlich um einen Id.ioten gehandelt hat. Schwieriger wird es in vielen Fällen, wenn sich die Äußerung als Werturteil darstellt – denn Werturteile sind nach Art. 5 GG von der Meinungsfreiheit geschützt, Meinungsäußerungen dürfen deshalb nicht bestraft werden. Regelmäßig werden strafgerichtliche Verurteilungen wegen § 185 StGB vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben, weil die Gerichte die Grenze der noch zulässigen Meinungsäußerung verkannt haben und bestraft haben, was tatsächlich straflose Meinungsäußerung war. Den Link zu dieser "Entnahme" poste ich gesondert.**

Für mein Rechtsgefühl ist eine Beleidigung nur dann eine, wenn diese im Beisein dritter Personen (also öffentlich) stattgefunden hat. Eine Beleidigung "unter 4 Augen" ist schon mal kaum beweisbar. Die Wahrscheinlichkeit einer Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit ist hoch!

Bei einer Strafsache gibt es in diesem Fall kein Beweismittel, das herbei gezogen werden kann. Also bsp. keine Sms oder ein Brief, indem du jemanden beleidigst. Du hast das Recht, deine Sicht der Dinge vor Gericht ebenso zu erläutern, wie mögliche Zeugen und anhand der Aussagen wird dann das Urteil gefällt.

Du bist verpflichtet dort zu erscheinen und darfst nicht einfach grundlos und unentschuldigt fern bleiben, da so keine gescheite Gerichtsverhandlung möglich ist, deswegen musst du erscheinen

ich hab jemand per email beleidigt, ( was eine beleidigung auch immer sein mag ) jedermanns willkür sage ich da immer.... also haben die doch beweise oder sind die aus rechtliche gründe nicht verwertbar?

@User9898909

E-Mails sind eigentlich immer verwertbar, deshalb muss man da auch aufpassen, was man da so reinschreibt.

In der Strafsache gibt es keine Beweismittel. Nur Aussagen von dir, der Geschädigten und eventuell Zeugen.

Gehst du nicht zu der Verhandlung, wirst du zwangsmäßig mit Hilfer der Polizei dem Gericht vorgeführt.

Das Urteil steht vorher nicht fest. Das ist ein irrglaube von dir. Aber egal an was du glaubst, geh zu der Verhandlung oder du riskierst das die ganze Sache noch teurer wird. Wenn du erst mit der Polizei geholt wirst, können dir die Kosten dafür auch noch in Rechnung gestellt werden.

Also beweg dich einfach zu dem Termin und setz dich auf die Anklagebank. Fertig ist der Fall.

Ich weiß nicht genau, was ein Beweis vor Gericht ist, aber Sachen wie z.B. Fingerabdrücke sind keine Beweise, sondern Indizien, also wird es vielleicht einfach nur ein Indizienprozess sein, welcher auf Zeugenaussagen aufbaut und der zweite Satz ist wohl Standard. Aber wahrscheinlich legen sie in dem Fall noch mehr wert darauf, weil es keine Beweise gibt und wenn man nicht hingeht, dann widersetzt man sich einer gerichtlichen Anordnung.

Scheissegal aber denk nicht mal dran nicht hinzugehen :D