strafe für das benutzen eines nicht gekauten beats?

2 Antworten

Ersteinmal stellt sich die Frage, ob dieser Beat die nötige Schöpfungshöhe erreicht um einen urheberrechtlichen Schutz zu besitzen. Wenn das der Fall ist, kann es eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren (gewährsmäßig fünf) oder eine Geldstrafe geben wobei bereits der Versuch strafbar ist. Auch eine Geldbuße ist möglich. Außerdem können auch zivilrechtliche Folgen wie Schadensersatz und Anwaltskosten entstehen.

In der Praxis sieht es normalerweise so aus, dass man, sollte eine Urheberrechtsverletzung entdeckt werden, eine Abmahnung erhält, die eine Geldstrafe/Schadensersatz und Anwaltskosten enthält. Zudem ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, in der man sich unter Androhung weit höherer Strafen verpflichten soll entsprechende Urheberrechtsverletzungen in Zukunft zu unterlassen. Für gewöhnlich ist die Sache damit erledigt und der Rechteinhaber wird keine Strafverfolgung beantragen. Dass der Staat von sich aus aktiv wird ist sehr unwahrscheinlich.

Wie wahrscheinlich es ist, dass diese Art von Urheberrechtsverletzung bemerkt wird, kann ich nicht abschätzen.

JeremyDE 
Fragesteller
 04.02.2020, 05:42

danke, aber, ist im grunde jeder beat urheberechtlich geschützt der veröffentlicht wird?

lg

Könnte schon ne ordentliche Strafe kommen wenn du den Beat nicht gründlich durchkaust.