Strafe bei einer Schlägerei, sofern beide Personen zustimmen?

8 Antworten

Es gibt den Rechtsgrundsatz "Dem Wollenden geschieht kein Unrecht". Sind beide einverstanden mit einer verabredeten Hauerei und halten sich daran, sich nicht gegenseitig totzuschlagen dürfte das nicht rechtswidrig sein.

Ja, ich denke, so ein Vertrag wäre sittenwidrig und somit nicht gültig. Ausnahme sind Wettkämpfe, aber da muss auch jemand aufpassen, dass die Regeln eingehalten werden.

Was willst du beweisen? Wenn du wirklich Eier in der Hose hast, drehst du dich einfach um und gehst. Denke immer daran du weißt nie was dein Gegner kann. Ein gezielter Schlag kann in 0,3 Sekunden ausgeführt werden und trifft dich mit einer Kraft von mind. 800 KG. Das scheppert ordentlich... also denke nach...

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Sokah 
Fragesteller
 30.05.2022, 21:37

Doch, genau darum geht’s. Ich kenne mein gegenüber und da gibt’s auch eine Vorgeschichte zu. Er weiß, dass ich Kampfsport mache und unterschätzt mich trotzdem. Er meinte eigentlich auch immer, dass er sich gerne mit mir prügeln will, hab ihm aber zig mal gesagt, dass ich ganz genau weiß, dass seine Familie mich anzeigen wird und er hat‘s auch nie abgestritten. Deshalb würde ich es vorher im Chat festhalten, wie er zugestimmt hat, bevor ich Blind in diese Schlägerei gehe.

DerLiveCoach  30.05.2022, 22:32
@Sokah

Lass dich doch nicht provozieren. Wenn er sich mit Dir zu einer Klopperei verabreden will soll er doch. Mache einen Termin aus und setze dich stadtdessen gemütlich an einen See und esse ein Eis. Dann kannst lauthals lachen weil der Blödmann jetzt alleine wartet, aber Du kommst nicht...😂😂😂😂😉😎

Es gibt Zivilrecht und Strafrecht. Zivilrecht ist so etwas wie Schadensersatz, Schmerzensgeld etc. - Da wird er keinen Anspruch haben, sofern er der Schlägerei zugestimmt hat.

Strafrecht ist eine andere Sache. Da ermittelt die Staatsanwaltschaft eigenständig. Und ja, Körperverletzung ist ein Straftatbestand. Sollte eigentlich eine gute Kampfsportschule auch vermitteln. Du darfst nur bei Notwehr straffrei andere Personen verletzen. Sonst nicht.

Entscheidend ist ja hier der §228 StGB

Einwilligung
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.

Wenn ihr euch zu einer SCHLÄGEREI verabredet, dürfte dies auf jeden Fall gegen die guten Sitten verstoßen, womit die Körperverletzung rechtswidrig ist... mit allen Konsequenzen:

Zivilrechtlich haftbar für etwaige Schäden und Verletzungen, strafrechtlich verfolgbar, da §223 StGB (Körperverletzung) erfüllt ist.