Indirekt mit 1 Joint erwischt Hessen

8 Antworten

Aussage gegen Aussage

Da wird nichts passieren, außerdem ist Person A minderjährig und bekommt daher keine Geldstrafe

Strafrechtlich wird da nicht viel passieren, aber wie ginatilan schon schrieb, könnte es sein, dass das der Führerscheinstelle mirgeteilt wird. Bei uns im Kreis werden die bei solchen Sachen allerdings nie tätig. Böse siehts aus, wenn man mit härteren Drogen oder in irgendeiner Form berauscht am Steuer erwischt wird. Dann melden die sich auf jeden Fall. Aber keinen genauen plan, wie die in die Hessen drauf sind - ich lebe in NRW. Hab aber mal gehört, in Hessen solls diesbezüglich ziemlich liberal zugehen (siehe relativ hohe Eigenbedarfsgrenze)

Also zunächst ist es egal, was die Polizisten gesehen haben wollen. Fakt ist nunmal leider, dass man natürlich Fingerabdrücke auf dem Joint finden kann, wenn man für so eine geringe Menge Btm sich diese Mühe macht. Ansonsten kann es zu einer Vorladung kommen, bzw. Einem Besuch am Präsidium... Aber eigentlich denke ich da nicht so dran ;)

ginatilan  18.08.2013, 16:01

Also zunächst ist es egal, was die Polizisten gesehen haben wollen.

du hast aber keine Ahnung, stimmts?

Hallo Sajaonara

in Hessen sind 6 bis 15 Gramm Cannabisharz als Eigenbedarfsgrenze anzusehen, genaueres kannst du hhier nachlesen:

http://www.drug-infopool.de/gesetz/hessen.html

strafrechtlich wird also Person A evtl nichts passieren, aber führerscheinrechtlich, siehe selbst:

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Ärztliches Gutachten:

Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden. Legt man kein Gutachten vor, ist die Fahrerlaubnis weg. Und wenn Person A noch keine Fahrerlaubnis hat wird das äG bei einem späteren Neuantrag gefordert

Gilt im Zweifel fuer den Angeklagten?

was denn für ein Zweifel?

die Polizei hat es gesehen, das reicht als Beweis!

Hier eine Handlungsanweisung für solche Fälle: http://hanfverband.de/index.php/themen/konsumentenhilfe/1221-cannabis-und-die-polizei-allgemeine-verhaltensregeln

Die Angelegenheit wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vom zuständigen Staatsanwalt eingestellt.

Mir graust davor in welchem Maß die Polizei Angst und Schrecken bei Jugendlichen verbreiten kann, wenn es lediglich um Cannabis geht. Man stelle sich vor, dass so ein Papierkrieg mit Anzeige, Protokoll, Durchsuchung, Befragung, Beurteilung der Sachlage und Einstellung des Verfahrens wegen einer Flasche Bier durchgeführt werden würde, nachdem man (auch als Polizist) wissen sollte, dass allein für 2012 die Anzahl der Folgetoten durch Alkohol bei 74.000 liegt - während für Cannabisgebrauch die Zahl der Folgetoten seit Jahrtausenden noch immer bei 0 (NULL) steht.