Befragung bei der Polizei wegen Drogen, was tun?

11 Antworten

Ruf an und frag, ob es ueberhaupt so seine richtigkeit hat. Wenn du die Telefonnummer suchst, dann aber im Telefonbuch lieber unter Kripo = Kriminalpolizei. Eine Krypo (Kryminalpolizei) kennt wohl niemand.

Wenn du dir nichts hast zuschulden kommen lassen, dann kannst du doch auch hingehen. Du musst nichts aussagen, wenn du dich damit selbst belastest. Also nichts sagen kommt dann so rueber, dass du doch irgendwie Dreck am Stecken hast. Verweigern kannst du trotzdem grundsaetzlich. Die naeheren Umstaende der Beschuldigung, was verstehst du darunter? Aber was immer das sein soll, du hast kein Anrecht, das geht dich nichts an. Du hast Fragen zu beantworten. Wenn du nichts getan hast, dann faehrst du am besten, wenn du einfach hingehst und alles beantwortest.

ist ja gut, ist nicht das erste mal, dass ich mit der Kripo zu tun hab, meinen Rechtschreibfehler in allen Ehren..

Nähere Umstände : Wer hat die Aussage getätigt, was GENAU soll ich erworben haben (Substanz und Menge) und gibt es Zeugen dafür

danke für deine Antwort(en)

@AnybodySomehow

Das mit der Krypo war zu lustig und konnte deshalb nicht unerwaehnt bleiben, sorry. ;)

Und wer irgendeine Aussage getaetigt hat, was der oder diejenige gesagt hat, das sind Dinge, die man dir erst einmal auf keinen Fall sagen wird. Ein Recht, das zu erfahren, hast du sowieso nicht.
Wuerde man dir das sagen, dann koenntest du dir ja eine entsprechend passende Aussage zurechtlegen. Also wird man das nicht tun. Wenn du aber nichts gemacht hast, dann brauchst du auch keine Angst zu haben.

@Franticek

Verständlich, kann ich dir auch nicht übel nehmen (;

Einleuchtend, danke dir

Du musst nicht aussagen, Du musst nichtmal hingehen, Du musst nichtmal absagen.

Natürlich muss man Dich über das was man Dir vorwirft aufklären, wird Dir aber vorenthalten was man schon sicher weiß. Wenn man sich mit derartigen Sachen nicht auskennt sollte man lieber nicht aussagen.

Was passiert wenn Du nicht aussagst kann man schlecht prognostizieren. Was passieren kann? Von gar nichts mehr bis hin zu einer Anklageschrift ist alles möglich.

In den weiteren Antworten hier kommt sicher wieder zum Anwalt vor. Das solltest Du Dir aber gut überlegen. Die meisten User hier vergessen das Du den Anwalt selbst bezahlen musst wenn das Verfahren durch sie Staatsanwaltschaft eingestellt wird. Erst wenn ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift kommt und Du Dir sicher bist nichts gekauft zu haben kannst Du einen Anwalt einschalten.

Dessen bin ich mir schmerzhaft bewusst, ich hatte bereits das Vergnügen mit der saftigen Rechnung eines BtMG-spezialisierten Anwalts.

Was sind meine nächsten Schritte, falls eine Anklageschrift vorliegt?

@AnybodySomehow

Wie gesagt, wenn Du Dir sicher bist das nichts war, kannst Du zum Anwalt gehen, dessen Kosten bei einem Freispruch die Staatskasse trägt. Wenn doch was war und Du mit einer Verurteilung rechnest musst Du überlegen was Du tust. Wenn Du es Dir zutraust kannst Du es auch ohne Anwalt machen.

Hallo AnybodySomehow,

Du solltest wohl am besten einen Anwalt kontaktieren! Auch wenn du nicht schuldig bist hast du anrecht auf einen Anwalt wenn du dir selbst keinen leisten kannst bekommst du einen gestellt. In der Befragung wird es wohl in erster Linie darum gehen dir etwas nachzuweisen. Den einzigen Beweiß den die Polizei hat ist die Aussage der erwähnten Person. Dagegen steht deine Aussage, also sollte die Polizei keine Drogen bei dir in deinem Haus finden würde ein eventuelles Verfahren eingestellt wegen Mangel an Beweisen. Vielleicht hat der "Käufer" ja einen Zeitpunkt genannt also solltest du gut vorbereitet sein und dir dein Alibi gut zurecht legen. Aber das würde dir dein Anwalt besser erklären.

mfg iTz2fast4u

Auch wenn du nicht schuldig bist hast du anrecht auf einen Anwalt wenn du dir selbst keinen leisten kannst bekommst du einen gestellt<

Die Verbreitung dieser Falschinformation kann den Fragesteller teuer zu stehen kommen.

@Artus01

Ich bin nicht gänzlich unbewandert in diesem Thema, die Aussage trifft nur dann zu, wenn eine gerichtliche Anklageschrift vorliegt. Ein Anwalt ist der letzte Schritt den ich gehen möchte.

@AnybodySomehow

Die Aussage trifft auch dann nicht zu wenn eine Anklageschrift vorliegt. Die Aussage trifft nur dann zu wenn eine Pflichtverteidigung notwendig ist:

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__140.html

Was in Deinem Fall sicher nicht zutrifft. Selbst wenn es doch so sein sollte bekommst Du die Anwaltskosten später mit den Gesamtkosten von der Gerichtskasse in Rechnung gestellt.

Du solltest auf alle Fälle dort auftauchen. Wenn du nichts gemacht hast, ist das schlimmste was dir passieren kann eine Hausdurchsuchung. Verweigere bloß nicht. Das macht alles nur noch schlimmer. !!!GEH DA BLOß HIN! DANN WERDEN DIE MERKEN, DASS DU NICHTS HAST!!! Wenn du da nicht hingehst dann bist du, sorry, Dumm. Wenn du es machst wird alles wieder gut. Im Nachhinein liegt die Entscheidung aber allein bei dir. Welche du aber auch triffst, ich wünsche dir viel Glück. MFG bilbo

er muss gar nicht dort auftauchen, nur bei einer richterlichen Vorführung!

Hahaha die antwort ist zu 89% Falsch

sorry, aber das ist schlicht und einfach nicht wahr, was du da erzählst.
vielleicht klingt es logisch und du hast es deshalb geschrieben, aber das gegenteil ist der fall.
meist wirds nur noch schlimmer, wenn man dort hingeht.

lg und nimm mir meinen kommentar bitte nicht übel ;)