Hauptverfahren wegen betrug

7 Antworten

bin kein anwalt... denke aber, daß du ohne vorstrafen das gleiche delikt betreffend evtl. mit einer bewährungsstrafe mit hohen auflagen davon kommen wirst... es liegt ja im sinne des anklägers an sein geld zu kommen und wenn du nun arbeit hast, könntest du dann vom verdienst deine schulden abzahlen... allerdings würde ich dir dann raten, daß auch wirklich einzuhalten, weil sie das ansonsten nicht mehr spaßig sehen und die bewährung widerrufen... das wäre dann natürlich für dich nicht so gut, da du dann schwierigkeiten hättest wieder eine arbeit zu bekommen und somit deine zukunft ziemlich verbaut wäre...

Der Ankläger ist die Staatsanwaltschaft, und die will selber kein Geld.

Die Geschädigten können höchstens als Nebenkläger auftreten.

@Mouse1982

ok... aber es liegt ja trotzdem auch in seinem sinne, daß die schulden getilgt werden... ist ja auch eine möglichkeit die rückzahlung als bestandteil der bewährung, also als auflage zu nehmen...

@maeusezahn7

Wird auch aufjedenfall in meinem Sinne liegen! Bin ich auch schon teilweise dabei! Allerdings wirft mir die Staatsanwaltschaft halt vor durch meine Bestellungen mir einen Vermögensvorteil zu verschaffen und das halt im größeren Stiel! Wegen betrug bin ich allerdings nicht vorbelastet! Habe halt tierische Angst echt wegen sonem Delikt mir durch einen Haft Aufenthalt mein Leben kaputt zu machen! Ich hoffe einfach durch meine vorrige Mitwirkung die Sache aufzuklären und mein umfassendes Geständniss eine Bewährung zu bekommen! Ich kann auch echt froh sein das die Sache vor dem Jugendgericht verhandelt wird, ich denke sonnst sehe die Sache etwas anders aus! Wird so eine Haftstrafe sofort umgesetzt?

@pkirmes95

also dein geständnis und deine mitwirkung und reue sind natürlich sehr gut... das du nun auch schon mit der abzahlung angefangen hast und vor allem das du arbeit hast ist ebenfalls sehr hilfreich... du mußt einfach versuchen dem staatsanwalt glaubhaft rüber zu bringen, daß du dir über den schaden den du angerichtet hast im klaren bist und das du es auf jeden fall nicht wieder machen wirst und auch wieder gut machen wirst... in der regel wird eine verhängte haftstrafe nicht sofort, also im anschluß zur verhandlung umgesetzt... ausser es besteht der begründete verdacht einer flucht, also der entzug vor der freiheitsstrafe... man bekommt einen termin zugeschickt, zu dem man sich in der haftanstalt einfinden muß... jetzt geh mal möglichst positiv in die verhandlung und überzeuge den staatsanwalt und vor allem auch den richter...

Jo, gerade bei Jugendstrafrecht wird es auf Bewährung hinauslaufen...

Sofern du ein geordnetes Leben führst, auch einen festen Job hast, usw. wird das auf Bewährung hinauslaufen.

Es geht nicht nur um die Schadenssumme. Es geht vor allem um die Anzahl der Fälle und die Tatbegehung. Und um das, was da per Betrug ergaunert wurde und was damit passiert ist. Und dann - und das vor allem - darauf, ob Du noch einem Jugendlichen gleichzustellen bist. Denn nach Jugendstrafrecht wirds wohl nicht im Gefängnis enden, nach Erwachsenenstrafrecht ist das durchaus schon im Bereich des Möglichen.

Hast Du denn keinen Pflichtverteidiger bekommen? Würde mich eigentlich wundern, wenn nicht. Dann solltest Du schnellstens einen Fachanwalt für Strafrecht konsultieren.

Also mir wird halt vorgenommen das ich Unter varierenden Angaben meines Namen Produkte an meine addresse bestellt habe Und diese auch öfter verkauft habe! Nach einer Durchsuchung wurden dann mehrere Sachen beschlagnahmt und ich habe alles zugegeben! Die Anklage wird morgen vor dem Jugendgericht verhandelt dies steht fest! Wenn man nach Namen geht sind es ca 30-40 fälle bei ca 4-5 Firmen! Ich habe berreits einen Anwalt für Strafrecht der mich morgen verteidigen wird! Keinen Pflichtverteidiger!

@pkirmes95

Der wírd sich aber vermutlich als Pflichtverteidiger beiordnen lassen.

Daß die Sache vor dem Jugendgericht stattfindet, hängt damit zusammen, daß dort entschieden werden muß, ob auf Dich Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist.

Entgegen einer anderslautenden Meinung hier, hast Du übrigens sehr wohl einen schweren, weil gewerbsmäßigen Betrug begangen. Dafür sieht das Gesetz bei Erwachsenen für JEDE einzelne Tat eine Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe vor http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html Aus der Summe der Einzelstrafen ist dann eine Gesamtstrafe zu bilden, die über 6 Monaten und unter der Summe der Einzelstrafen liegen muß. Um die Höhe abschätzen zu können, muß man schon mehr wissen, als Du hier preis gibst.

Bei Jugendstrafrecht wäre vermutlich mit einer Jugendstrafe von ca. 1,5 - 2 Jahren zu rechnen, die zur Bewährung auszusetzen wäre ("Bewährungsstrafe"). Und dann würde es ein paar fette Auflagen geben.

@skyfly71

Also es sind halt mehrere Firmen und mehrere Namen wo ich mal nen Buchstaben Weg gelassen habe oder so! Zum Verhängniss kann mir sicherlich noch werden das ich vor ca 2 Jahren eine eidstatliche Versicherung wegen eines Auto Unfalls abgeben habe oder?

@pkirmes95

Die eidesstattliche Versicherung spielt hier keine Rolle, da man Dir die Betrugsabsicht bei DER Schadenshöhe und gefälschten Anschriften nicht mehr nachweisen muß.

@skyfly71

Hmm also gehen sie davon aus das es schon eine Freiheitsstrafe werden wird, aber bei reuhe und Überzeugung das dies nie wieder vorkommen wird diese zur Bewährung ausgesetzt werden wird?

@pkirmes95

Bei Freiheitsstrafe bin ich mir nicht ganz so sicher, da die schon über 2 Jahre liegen könnte. Und dann geht nix mehr mit Bewährung. Jugendstrafe würde aber ziemlich sicher ne Bewährung werden, ja.

@skyfly71

Dann kann ich ja nur noch hoffen, das die Richterin bei mir die Jugendstrafe anwendet!

Woher soll hier jemand wissen, welche Strafe du bekommst? Das wird dir der Richter schon sagen.