Darf der Gerichtsvollzieher in alle Zimmer in einer WG?

3 Antworten

Und selbst, wenn er dürfte, könnte er nur solche Gegenstände pfänden, die nachweislich dem Schuldner gehören.

Eine soche Frage kann nur dem verkorksten Gehirn eines WG-Fetischisten entspringen.

Wohngemeinschaften wie die ehemalige Kommune 1 sind mietrechtlich zwar möglich aber kaum noch in D zu finden. Alle Mieter der Wohnung sind als Mieterpartei Vertragspartner des Vermieters und wohnen wechselnd in allen Räumen der Wohnung, Eigentum an Einrichtungsgegenständen gibt es auch, aber das wird nicht beachtet.

und die 2 anwesenden Bewohner ihn verleugnen (Schuldner würde da nicht wohnen)?

Das wird ihn nicht beeindrucken, schließlich ist es ja seine "offizielle" Adresse.

(auch Privatzimmer) einer Wohngemeinschaft

Du meinst, wenn ein Schuldner seine (Wert)Sachen bei anderen versteckt ginge das eine GV nichts an ?

goodresponder 
Fragesteller
 12.12.2021, 17:46

Gemeldet ist der Schuldner woanders.

Der Gerichtsvollzieher hat die ZV dann aufgrund der Aussage der 2 anwesenden Bewohner eingestellt.

GutenTag2003  12.12.2021, 17:47
@goodresponder
Gemeldet ist der Schuldner woanders.

Ja, dann hat der GV i.d.R. bei Euch nichts verloren. Allerdings hat er sich die/Eure Adresse sicher nicht aus den Fingern gesogen.

goodresponder 
Fragesteller
 12.12.2021, 17:49
@GutenTag2003

Darf er dann nicht in die versch. Privatzimmer hinein, auch wenn es gelogen war, was die 2 anwesenden Bewohner gesagt haben?

GutenTag2003  12.12.2021, 17:51
@goodresponder

Ihr habt Beihilfe zur Vermögensverschleierung geleistet ?

goodresponder 
Fragesteller
 12.12.2021, 17:51
@GutenTag2003

Ich bin der Gläubiger (kann ich gerne beweisen)...

goodresponder 
Fragesteller
 12.12.2021, 17:54
@GutenTag2003

Es war geplant, dem Schuldner den Brief zur Abgabe der VA zuzzstellen und eine Sachpfändung durchführen zu lassen.

goodresponder 
Fragesteller
 12.12.2021, 17:57
@GutenTag2003

Kann ich Dir irgendwie per E-Mail ein paar Bilder schicken?

Auf diese stützt sich meine These, dass er doch dort wohnt.

Es kommen nur 3 Zimmerfenster im 1. oder 2. Stockwerk in Betracht.

Und da brauche ich DEINE Mithilfe, aus welchem der Zimmer das Bild mutmaßlich auffenommen worden ist.

Das Bild aus dem Fenster des Schuldners zeigt ein Werbeschild über dem Eingang eines Restaurants (Erdgeschoss) auf der gegenüberliegenden Straßenseite.

GutenTag2003  12.12.2021, 17:58
@goodresponder
Kann ich Dir irgendwie per E-Mail ein paar Bilder schicken?

Da wäre der GV die richtigere Adresse.

Notfalls braucht er eine richterliche Anordnung zur Wohnungsdurchsuchung.

goodresponder 
Fragesteller
 12.12.2021, 18:00
@GutenTag2003

Bekommt der GV die auch für ein ganzes Wohnhaus (wenn nicht ersichtlich, auf welchem Stockwerk er wohnt)?

GutenTag2003  12.12.2021, 18:07
@goodresponder

Wenn die Wohnung in den anderen Stockwerken an andere vermietet sind, bezweifle ich dies stark. Das wird kein Richter machen.

Ich würde mich als unbeteiligter Mieter mehr als nur beschweren.

Answer1234567  12.12.2021, 23:15
@GutenTag2003
Möglicherweise könnte er zur Abgabe - bei Weigerung - in Haft genommen werden.

Dafür müsste die Aufforderung zur Abgabe der VA aber erst mal zugestellt werden. Das ist hier je genau das Problem.

Wenn es nicht möglich ist, die tatsächliche Wohnanschrift des Schuldners zu ermitteln, müsste das über eine öffentliche Zustellung erfolgen. Das hatte ich dem Fragesteller unter einer seiner letzten Fragen schon nahegelegt.

GutenTag2003  13.12.2021, 06:20
@Answer1234567
Dafür müsste die Aufforderung zur Abgabe der VA aber erst mal zugestellt werden.

JA .. und haben müsste man ihn auch.