Strafanzeige zurückziehen möglich?

5 Antworten

1 Sekunde googlen und dann kommst du zu dem Ergebnis:

Nein.

Aber du kannst den Strafantrag zurückziehen.

LePetitGateau 
Fragesteller
 07.08.2020, 18:43

Ja das Ergebnis hab ich auch gefunden und das sagt mir absolut NICHTS weil ich den Unterschied zwischen den Fachbegriffen nicht kenne. Also jetzt genauso schlau wie vorher ;)

LimoZitrone4K  07.08.2020, 18:44
@LePetitGateau

Dann ruf doch bei der Polizei an und frag die.......

LePetitGateau 
Fragesteller
 07.08.2020, 18:47
@LimoZitrone4K

Wäre schön wenn man einfach eine Antwort kriegen könnte, oder wenn jemand wenigstens alles liest. Da steht der Grund wieso ich nicht direkt bei der Polizei anrufe. Wenn du die gesamte Story wissen möchtest: Ich bin schwer traumatisiert, unter Medikamenteneinfluss und sichtbar verletzt nach einem Notaufnahmeaufenthalt zur Polizei gebracht worden um Strafanzeige zu erstatten. Die Reaktion der Beamten hat zu einem Nervenzusammenbruch geführt weil ich vor Ort beschuldigt worden bin selbst an meinen Verletzungen schuld zu haben und sie gesagt haben ich darf keine Anzeige erstatten (gab dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde von den anderen anwesenden Zeugen + meinen Eltern die versucht haben mir zu helfen). Bei so einem Erlebnis würdest du auch nicht fröhlich bei der Polizei anrufen und fragen "und kann ich? Darf ich?" Hätte es dir denn jetzt so weh getan mir zu erklären was der Unterschied ist? So dass ich es verstehe? Oder etwas damit anfangen kann? :) Anscheinend war das unter deine Würde, was ich sehr schade finde

LePetitGateau 
Fragesteller
 07.08.2020, 18:50
@LimoZitrone4K

Ich dachte man darf hier Fragen stellen :) Wie dumm von mir

LimoZitrone4K  07.08.2020, 18:50
@LePetitGateau

Ok, verstehe

Es gibt Straftaten (z. B. Mord), bei denen ermittelt der Staat automatisch.

Dann gibt es Straftaten (z. B. Körperverletzung oder Beleidigung), bei denen ermittelt der Staat i. d. R. NUR, wenn der Geschädigte das verlangt.

Dieses Verlangen ist der Strafantrag.

Du hast quasi nicht nur dem Staat gesagt, dass diese Körperverletzung passiert ist (Strafanzeige), sondern auch, dass du die Staatsanwaltschaft (und Polizei) aufforderst, dieses Delikt auch zu verfolgen (quasi die Erlaubnis von die, dass der Staat den Straftäter bestrafen darf).

LimoZitrone4K  07.08.2020, 18:51
@LePetitGateau

Eine Strafanzeige kann man nicht zurückziehen, da es eine bloße Information ist, dass etwas passiert ist.

Den Strafantrag - "die Erlaubnis für den Staat, die Straftat zu verfolgen" - kannst du jederzeit - bis zum Urteil - zurückziehen

LimoZitrone4K  07.08.2020, 19:04
@LePetitGateau

Wäre dir wegen einem "Danke" oder später der "Hilfreichesten Antwort" dankbar

das kannst Du nicht mehr zurückziehen

LePetitGateau 
Fragesteller
 07.08.2020, 18:43

Okay danke, dann hat der Beschuldigte in diesem Fall wohl Pech gehabt

KlausHans352  07.08.2020, 18:43
@LePetitGateau

kein Pech,er hat ja diese Aktion ja gestartet

eggenberg1  23.11.2020, 16:58
@LePetitGateau

ich frage mich ,warum du das überhaupt machen willst nach solch einem schlimmen vorfall.da kann der dir abbitte leisten wollen wie er will--der gehört bestraft -der wird sowas immer wieder machen .einmal die grenze überschritten ist ein freibrief für weitere taten,viel tust du ihm sogarnich einen gefallen , viel muss er ein entsprechendes agressinstrainng absolvieren

So wie ich den von Biberchen eingestellten Artikel verstanden habe, kannst Du lediglich einen Strafantrag zurücknehmen (falls du je einen gestellt hast) nicht die Strafanzeige.

Die Rücknahme des Strafantrags ist jedoch nur relevant, wenn die Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung sieht.

Ergo: Schreib der Polizei, Du ziehst Deinen Strafantrag zurück. Alles weiter kannst Du dann nicht mehr beeinflussen. Es kann sein, dass die trotzdem weiter ermitteln.

Gebühren entstehen Dir dafür natürlich nicht.

Ich hoffe jedoch, im Interesse der Gemeinschaft, dass Dein Entschluss wirklich aus freiem Willen erfolgt, und Dich der Täter nicht dazu erpresst. Dies wäre dann zum Schaden aller seiner künftigen potenziellen Gewaltopfer.

Woher ich das weiß:Recherche

Ok, weil du die Fachbegriffe nicht auseinander halten kannst:

Eine (Straf-) Anzeige macht man, um eine vermutete Straftat anzuzeigen.

Handelt es sich um ein Offizialdelikt, brauchst du nichts weiter zu machen, der Staatsanwalt muss ermitteln.

Handelt es sich um ein relatives Antragsdelikt, kann er ermitteln, wenn er öffentliches Interesse bejaht. Dann musst du auch nichts weiter zu unternehmen. Er muss aber nicht ermitteln. Deshalb stellt man zu Anzeige gleich den Strafantrag. Dann muss ermittelt werden.

Handelt es sich aber um ein absolutes Antragsdelikt, muss ein Strafantrag vorliegen, sonst entsteht ein sogenanntes Verfahrenshindernises, und der Staatsanwalt muss einstellen. Einen Strafantrag muss innerhalb von 7 Tagen nach der Anzeige gestellt werden, und innerhalb von 4 Wochen nach der Anzeige begründet werden.

Eine Anzeige kann nicht zurück gezogen werden. Man kann nur einen gestellten Strafantrag zurückziehen, was zu einem Einstellen führen kann bei relativen und absoluten Antragsdelikten.

Paddelfan  07.08.2020, 21:32

Als FS wär ich jetzt genau so schlau wie vorher. Kann sie nun oder nicht?

wiki01  08.08.2020, 07:06
@Paddelfan

Letzten Abschnitt lesen hilft: Eine Anzeige kann nicht zurück gezogen werden.