Strafanzeige wegen falscher eigenstaatlicher Versicherung Strafe?

7 Antworten

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Also. Sie sind Erbe und mussten ein eidesstattliche Versicherung abgeben, dass es kein Testament gibt? Sie wussten aber auch nichts von einem Testament?

Dann droht Ihnen gar nichts. So mit einem Anwalt aussagen und der Käse hat sich gegessen.

sasa19003 
Fragesteller
 30.03.2021, 18:42

Vielen DANK.
Ja genau ich habe beim Notar eine eidesstattliche Versicherung abgeben das es kein Testament gibt weil es meine Großmutter mir immer wieder gesagt hast dass keins Vorhaben ist weil es ja nur mich gibt

Hipponax  30.03.2021, 18:44
@sasa19003

Sie haben ja nicht gelogen. Das passiert ja ständig, dass irgendwo dann doch noch ein Testament rausgekramt wird, irgendwo versteckt zwischen Seiten von alten Dokumenten.
Unfassbar, dass Sie da angezeigt wurden.

sasa19003 
Fragesteller
 30.03.2021, 18:46
@Hipponax

Okay danke vielen Dank

Sollten Sie eines Aussagedeliktes beschuldigt oder angeklagt werden, sollten Sie aufgrund der komplizierten Rechtslage, den feinen Unterschieden zwischen den einzelnen Tatbeständen und den vielen Ausnahmeregelungen unbedingt einen Rechtsanwalt konsultieren. Dieser wird den Sachverhalt dahingehend prüfen, ob überhaupt einer der Tatbestände der §§ 153 ff. StGB gegeben ist, und ob gegebenenfalls noch die Möglichkeit einer Berichtigung der Falschaussage besteht. Zudem wird ein Rechtsanwalt darauf hinwirken, dass auch alle in den §§ 153 ff. StGB vorgesehenen Milderungsmöglichkeiten hinsichtlich des Strafrahmens ausgeschöpft werden.

https://www.strafrechtskanzlei.berlin/docs/falschaussage-meineid.php#Hilfe_Rechtsanwalt

sasa19003 
Fragesteller
 30.03.2021, 18:47

Vielen Dank

Wenn dir i, Zeitpunkt der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung tatsächlich unbekannt war, dass es ein Testament gibt, droht dir natürlich keine Strafe. Scxhlimm wäre es nur, wenn du tatsächlich von dem Testament gewusst hättest und dennoch die Versicherung abgegeben hättest. Ich hoffe, dir gelingt der Nachweis, dass dieses Testament erst nach deiner Versicherung aufgefunden wurde, oder dass derjenige, der es aufgefunden und abgeliefert hat, dich darüber im Unklaren gelassen hat, aus welchen Gründen auch immer. Am besten schilderst du dem Nachlassgericht die tatsächlichen Umstände, die dich entlasten (sofern es die gibt).

Was für ein Schwachsinn...

So kann man auch Steuergeld verbrennen.

Gar nichts wird passieren, da Du ja überzeugt warst die Wahrheit zu sagen. Du hättest ja nichtmal einen Vorteil dadurch gehabt eine Falschaussage zu tätigen.

Wenn du nachweisen kannst, dass du von dem Erbe erst nach der EV erfahren hast, wird da wohl nicht viel rumkommen.