Schuldner verschenkt vor Abgebe der eidesstattlichen Versicherung seine Habe

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, ich glaube, dass es in solchen Fällen eine Möglichkeit gibt, die Schenkungen für Unwirksam zu erklären. Aber am besten neuen Anwalt suchen, oder beim Rechtspfleger im zuständigen Gericht nachfragen. Die müssen eigentlich darüber Auskunft geben können.

Diese ganzen Schenkungen, sind rückabwickelbar, zumindest im Prinzp. Wenn das Geld natürlich inzw verbaut ist wirds ein wenig komplizierter.

Wieso Dein Anwalt da nicht weiter weiß ist allerdings recht verblüffend.

Such Dir nen neuen und beschwer Dich bei der Anwaltskammer Deiner Stadt.

erweh  15.01.2010, 13:00

Übrigens wird bei der EV auch abgefragt, ob vorher grad noch Vermögensverlagerungen stattgefunden haben.

erweh  15.01.2010, 13:09
@erweh

Ach ja, Du kannst oder solltest sogar noch eine EV wegen Falschaussagen beantragen.

Wenn er dann wieder falsche Angaben macht, sprich den Tatbestand der Schenkungen nicht angiebt, wirds ernst für ihn.

Auf jeden Fall würde ich schon mal eine Kontenpfändung in die Wege leiten. Das ist oft recht unangenehm für den Schuldner. Die Konten müßen ja aus der EV hervorgehen.

aurata  15.01.2010, 13:15
@erweh

Du glaubst richtig! :-) Wenn der Schenker in finanzielle Not gerät, dann MUSS er (innerhalb von 10 Jahren) die Schenkung rückgängig machen. Wenn das Geld verbaut wurde, dann wird das Haus, oder eben Anderes versteigert - je nach Schuldengröße.

Fehngeist 
Fragesteller
 15.01.2010, 13:22
@erweh

Vermögensverlagerungen wurden verneint

Fehngeist 
Fragesteller
 15.01.2010, 13:23
@erweh

Das Konto,wohin seine Einkünfte gehen ist ebenfalls auf den Namen seiner Frau.Raffiniert,oder??

erweh  15.01.2010, 13:38
@Fehngeist

Dann läßt Du die Einkünfte eben direkt Pfänden.

Taschen-Pfändung gibt es auch noch.

Wenn das Geld weg war, bevor Du den Titel hattest - also vor dem Urteil - ist es weg. Pech gehabt.

In der Tat kann Dein Anwalt gar nichts machen.

Fehngeist 
Fragesteller
 15.01.2010, 13:46

komischerweise bist Du der einzigste mit dieser Meinung

Darf nicht sein, da muß der Gerichtsvollzieher einschreiten, denn dafür sind sie ja da!!

Saarland60  15.01.2010, 12:55

Dafür sind die ganz und gar nicht da.

Diese Frage solltest du vielleicht mal im Juraforum.de stellen. Dort sind auch viele Juristen taetig.