Strafanzeige gegen Schule?

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Rein rechtlich:

Gegen die Schule als solche kannst Du nichts machen, jedoch gegen den Lehrer:

Der Lehrer hat gegenüber seinen Schülern eine besondere Obhutspflicht. Auch muss man festhalten, dass auch für einen Laien vier tiefe Schnittwunden als solche Verletzungen erkannt werden müssen, die unbedingt einer ärtzlichen Behandlung bedürfen. Ein Unterlassungsvorsatz kann dem Lehrer aber nicht nachgewiesen werden. Durch das nicht Benachrichtigen eines Arztes hat sich der Lehrer nach meiner Meinung der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen strafbar gemacht. Es ist aber auch eine andere Meinung vertretbar

Das Mädchen hat sich, sofern es nicht unter 14 ist, der gefährlichen Körperverletzung strafbar gemacht.

Was ich machen würde:

Den Lehrer würde ich nicht anzeigen, auch wenn er sich strafbar gemacht haben könnte. Ich würde auch die Landesschulbehörde nicht informieren.

Ich würde jedoch schwere Disziplinarmaßnahmen gegen das Mädchen durch die Schule anstreben und wenn diese ausfallen, gegebenenfalls das Mädchen wegen gefährlicher Körperverletzung anzeigen.

Cano36 
Fragesteller
 07.06.2012, 20:18

Genau so sind wir erstmal vor gegangen. Wir haben erstmal nur das Mädel wegen Körperverletzung angezeigt. In diesem Fall war es schwere Körperverletzung, da eine Art "Waffe " mit im Spiel war.

Day433  07.06.2012, 22:49
@Cano36

Find ich gut so. Man könnte auch noch auf Schmerzensgeld klagen. Bezüglich der Narben kenne ich einen ähnlichen Fall. Da gibt es die Möglichkeit die operativ zu verkleinern, damit das nicht mehr so drastisch ins Auge fällt. Inwieweit das die Krankenkasse übernimmt, bzw. wie viel das kostet, weiß ich nicht.

Wegen der Körperverletzung -bitte verzeih mir das klugscheißen :-) - aber es ist tatsächlich eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 I Nr. 2 StGB: "Wer die Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Gegenstandes begeht..."

Euch noch viel Erfolg und deinem Sohn gute Besserung!

Also ich würde sofort zur Polizei gehen und Anzeige erstatten:

  • Gegen die Schulleitung wegen Verletzung der Aufsichtspflicht
  • gegen die Mitschülerin wegen schwerer Köperverletzung.
Cano36 
Fragesteller
 07.06.2012, 20:16

Anzeige gegen diese Schülerin haben wir sofort gestellt. Bei der Schule bin ich mir eben sehr unsicher. Ich habe keine Lust, dass mein Sohn dadurch Nachteile hat. Und das wird so kommen, da bin ich mir sicher.

BrilleHN  07.06.2012, 20:38
@Cano36

Nachteile wegen der Verletzung der Aufsichtspflicht hat dein Sohn bereits insbesondere wegen dem groben Fehlverhalten des Lehrkörpers nach dem Angriff.

Interessant wäre übrigens warum die Mitschülerin das gemacht hat verschmähte Liebe Eifersucht gemobbt oder hat Sie einfach nur ein Dachschaden. Je nach Ausgangslage könnte es auch ein Eigentor werden - am besten redest Du noch mal mit deinem Sohn um herauszufinden warum sie das gemacht haben könnte...

Cano36 
Fragesteller
 08.06.2012, 07:24
@BrilleHN

Mein Sohn war vor einem halben Jahr mal für 2 Wochen mit ihr zusammen, beendete die Beziehung aber, weil das Mädchen sich selbst ritz, raucht und Alkohol trinkt. Damit wollte er nichts zu tun haben. Seitdem ist die Kleine schwer verletzt und schießt mit allerlei Kanonenkugeln. Da er sie absolut ignoriert, um die Angelegenheit nicht ausarten zu lassen, fühlt sie sich anscheinend nur noch mehr gedemütigt. Und diese Aktion war jetzt definitiv der Höhepunkt.

Auf jedenfall schonmal mit einem Anwalt reden! Dann kann man immer noch entscheiden.

Eine Anzeige "gegen die Schule" geht nicht. Angezeigt werden können immer nur Personen. In diesem Falle wäre es auf jeden Fall die Lehrerin, welche dermaßen falsch gehandelt hat. Auch die Lehrer, welche die Pausenaufsicht hatten, dürften eine Verletzung der Aufsichtspflicht begangen haben. Denn eigentlich hätten diese schon tätig werden müssen. Jetzt gibt es m.E. 3 Möglichkeiten:

1.: Eine Anzeige gegen die betreffenden Personen. Die Frage ist, ob dabei etwas herauskommt, da man allen keine Absicht unterstellen kann.

2.: Ein Gespräch beim Schulamt, um dem Personal in der Schule Beine zu machen. so was bringt erfahrungsgemäß am meisten. Nachteile für den Sohn würde ich nicht befürchten. Ich glaube kaum, dass die Lehrer eine weitere Auseinandersetzung mit dem Schulamt riskieren würden, zu der es unweigerlich kommen würde.

3.: Ein Gespräch mit der betreffenden Lehrerin und der Schulleitung. In diesem Falle hätte ich aber Angst, dass die Sache unter den Teppich gekehrt wird.

Eine Frage;

bist du dir ganz sicher das alles so passiert ist wie dein Sohn es dir erzählte? Könnte es auch sein das es hier zu einer persönlichen Verformung der Wahrheit kam?

Das sollte man unbedingt Bedenken bevor man Maßnahmen ergreift welche man nicht mehr oder nur sehr schwer revidieren kann!

MfG Ursusmaritimus

Cano36 
Fragesteller
 07.06.2012, 20:06

Wir können uns in diesem Fall sehr sicher sein, da die Schülerin es auch genau so zu gab.

Ursusmaritimus  07.06.2012, 20:09
@Cano36

Dann geht doch erst einmal den "Täter" an und dann schaut in aller Ruhe weiter, bevor hier Leute in die Pfanne gehauen werden "nur" weil sie eine Situation nicht richtig eingeschätzt haben.

Cano36 
Fragesteller
 07.06.2012, 20:20
@Ursusmaritimus

Mein Bauchgefühl sagt mir genau das, aber mein Mutterherz schlägt anders. Ich finde einfach keine Ruhe zu diesem Thema.

mutzemandel  07.06.2012, 23:53
@Cano36

das kann ich gut nachvollziehen. Das ist leider die allgemeine Wegschau-Mentalität die immer mehr um sich greift.