Strafanzeige - Führungszeugnis - 90 Tagessätze

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1 Tagessatz = 1 Tag Knast - - wobei dann nicht zu Freiheitsstrafe sondern Geldstrafe verurteilt wird.

Bei Leuten, die sehr wenig verdienen, ist so ein Tag auch entsprechend "billig", bei Großverdienern entprechend "teuer". Wenn der Richter meint, deine Straftat ist mit 10 Tagen Knast verbüßt, dann bekommst du 10 Tagessätze zu je ... Euro. Cirka 20 bis 40 euro bei Normalverdienern, 1.000 Euro habe ich auch schon öfter erlebt. Wären also je nach dem 200 bis 2000 Euro bei 10 Tagessätzen. Meistens wird man bei einer Erstverurteilung mit 30 bis 60 Tagessätzen davon kommen.

Melanie1a 
Fragesteller
 25.01.2012, 21:06

Ich danke dir !!

Weist du auch, ob sich die Tagessätze addieren?

D.h. wenn ich heute ein Urteil X Euro zu 20 Tagen ... und morgen ein Urteil X Euro zu 80 Tagen... ( Die Urteile sind unabhängig voneinander ) Dann wären das auf meinem Straf-Konto schon 100 Tage.... und somit wird das zweite Urteil eingetragen, oder steht das Konto bei jeder neuen Straftat wieder auf 0 ?!?

Rosengarten  26.01.2012, 19:37
@Melanie1a

Als Vorstrafe gilt die einzelne Verurteilung !! Wenn du pro Urteil weniger als 90 Tagessätze hast, dann kannst du sagen, daß du keine Vorstrafen hast, auch wenn du zum Beispiel 2 x 60 hättest.

Wenn du zwei Urteile direkt hintereinander bekommen hast, könntest du aber Gesamtstrafe beantragen. Das wäre sowas wie Mengenrabatt !! Da würde ich aber mal direkt zur Vollstreckungsbehörde mit den Urteilen gehen und mit dem Rechtspfleger sprechen. Vollstreckungsbehörde ist die Staatsanwaltschaft.

Also alle Strafen bis zur Grenze von 89 Tagessätzen, würde ich mal sagen, werden dann nicht in das Verzeichnis aufgenommen. Ein Tagessatz ist: Je nach Einkommenssituation der/des Verurteilten einen Betrag x pro y Tage an Geld zu zahlen an die Staatskasse - also eine Geldstrafe. Wird also jemand zu 90 Tagessätzen verurteilt, kann das 100 € pro Tag oder 20 € pro Tag sein und das eben mal 90 Tage. Verstanden?

Melanie1a 
Fragesteller
 25.01.2012, 21:07

Ja, ich danke =)

Hallo, bin zwar spät dran, aber vielleicht dauert der Streit ja noch an und meine Info hilft. Es ist ein Märchen, dass Geldstrafen unter 90 Tagessätzen nicht ins Zentralregister eingetragen werden. Hier die Info von den Profis:

http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_2051302/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Aufnahme/Aufnahme__node.html?__nnn=true

Es gibt verschiedene Ausnahmen, die eben doch einen Eintrag möglich machen.

Und ein Tagessatz ist ganz einfach der monatliche Bruttoverdienst geteilt durch 30 Tage. Das ergibt einen Satz von X €. Und den mal Y Tagen ergibt eine Geldstrafe von Z €.

Und beim Bundesjustizamt findest Du alle Infos zum Führungszeugnis; z. B. auch zum Löschen von Einträgen.