Darf man ein Schweizer Messer mit sich tragen?

10 Antworten

Generell schon. Ich selber hatte früher immer mein Taschenmesser dabei, weil es ja wirklich praktisch ist, so etwas dabei zu haben. Mal schnell ein Messer oder ene Schere oder ein Pinzette oder Schraubenzieher oder gar Flaschenöffner oder Korkenzieher kann man ja immer gebrauchen usw.

Aber an immer mehr Veranstaltungsorten ist es nicht erlaubt. Und es ist nervig, wenn man es dabei hat, weil man es aus Gewohnheit dabei hat, aber dann entweder aggeben muß und hoffen, daß man es wieder kriegt oder dann irgendwo nicht rein darf. Deshalb führe ich schon seit einigen Jahren kein Taschenmesser mehr mit mir.

Es gibt ja auch das Versammlungsrecht das besagt das man nichts gefährliches mitnehmen darf das trifft auch alle Arten von Messern !

Meine Mutter hat man auch mal schief angesehen als sie bei einem Termin beim Amtsgericht ein Schweitzer Messer dabei hatte als wehre sie eine Verbrecherin aber das bekommt man ja wieder !

Ein Taschenmesser gilt nicht als Waffe, sondern vielmehr als ein Werkzeug.

Laut Mac Gyver ersetzt es mindestens eine Werkzeugkiste und eine voll ausgestattete Allround-Werkstatt.

Da die Klingenlänge deutlich unter 8 cm liegt und die Klinge noch dazu nicht feststehend ist, darf es mit sich führen (aber nicht im Flugzeug).

(Da die Klingenlänge deutlich unter 8 cm liegt und die Klinge noch dazu nicht feststehend ist)

Die Klingenlänge spielt bei Zweihandmessern keine Rolle, bei feststehenden darf sie allerdings 12 cm nicht überschreiten !

Das Mitsichführen von Klapp- und/oder Festgriffmessern, ist in Deutschland nicht verboten, insofern die Klinge des besagten Objekts nicht länger ist, als die eigene Handfläche. Der evidentale Erwerb unter 18 Jahren ist jedoch untersagt.

Sengrath

Wo genau steht das im §42a ?

Ja, ein Schweizer Tachenmesser darfst Du mit Dir tragen, da wird kein Polizist was sagen.

Muss ja keiner wissen das dus dabei hast.Habe selber immer einen Dolch mit.

Ich hoffe das war ein Scherz den Dolche fallen unter das Führverbot, weil sie zweischneidig sind !