Dürfen Jäger den privaten Wald ohne Ankündigung betreten?

5 Antworten

Jeder hat das Recht Wälder zu betreten und das ist gut so, schließlich ist die Natur für Alle da, Hauptsache es wird dort kein Schaden angerichtet, was natürlich verboten ist.

Nicht nur Jäger, sondern auch Pilzsammler, Wanderer und auch sonst jeder ist berechtigt, Deinen Wald zu betreten. Das Recht auf Naturgenuss ist in allen Waldgesetzen der Bundesländer explizit erlaubt. Im Gegenzug ist es auch Dir erlaubt Wälder zu betreten, die Dir nicht gehören.

Er betritt dein Grundstück nicht einfach so. Als Grundbesitzer bist du Mitglied einer Jagdgenossenschaft, von der du auch deinen Anteil an der Jagdpacht beziehst (es sei denn, ihr habt euch anderweitig geeinigt).

Das ist das erste mal das ich von so etwas höre, ich werde mich mal über so etwas schlau machen

@H4ri8o

Ich kann es dir Kurz zusammenfassen: Als Grundstückseigentümer bist du Inhaber des Jagdrechts. Das kannst jedoch nur ausüben, wenn dein Grundstück >= 75 ha ist. In allen anderen Fällen, bist du in der Regel Mitglied einer Jagdgenossenschaft, die das Jagdausübungsrecht gemeinschaftlich verwaltet.

Am besten setzt du dich einmal mit dem Vorsitzenden deiner Jagdgenossenschaft in Verbindung. Den Namen erfährst du bei der Gemeinde oder - mit Sicherheit - bei der Unteren Jagdbehörde.

Ja, dürfen sie.