Steuern zahlen während man im Gefängnis ist oder nicht?

2 Antworten

Nein, in Haft werden keine Steuern gezahlt. Die arbeitenden Gefangenen erhalten nach dem Strafvollzugsgesetz ein Arbeitsentgelt für die geleisteten Arbeitsstunden. Davon wird lediglich die Arbeitslosenversicherung abgeführt - sonst nichts. Klar, wenn die Gefangenen "Einkauf" haben, zahlen sie die Mehrwertsteuer. Inhaftierte, die im offenen Vollzug einem freien Beschäftigungsverhältnis nachgehen, werden gezahlt, wie Arbeitnehmer "draußen". Das heißt, dass dort auch Lohnsteuer abgezogen wird.

Die Inhaftierung ändert an der persönlichen Steuerpflicht nichts. Der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt ist ja auch weiterhin in Deutschland, womit eine unbeschränkte Steuerpflicht gegeben ist.

lunaray sagt evtl. richtig, dass das Arbeitsentgelt der Häftlinge nicht der Steuer unterliegt. Ist sozusagen ein abgekürzter Zahlungsweg, da sonst der Staat Geld auszahlen würde, dass er dann als (Lohn-)Steuern wieder vereinnahmt.

Mit sämtlichen anderen Einkünften bleiben die Insassen aber steuerpflichtig. Das können Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ebenso sein, wie z. B. aus Kapitalvermögen.

Die Entschädigung, die bei zu unrecht Inhaftierten bezahlt wird, ist (vermutlich) steuerfrei, aber steuerpflichtig. Das heißt, sie unterliegt dem Progressionsvorbehalt (wie auch Arbeitslosengeld und die meisten anderen staatlichen Arbeitsentgelt-Entschädigungen) Sie erhöhen also den Steuersatz auf das (möglicherweise) sonst zu versteuernde Einkommen (wenn eben noch andere Einkünfte vorliegen).

Prima Antwort - auf die Idee, dass Inhaftierte "außervollzugliche" Einnahmen haben könnten, bin ich gar nicht gekommen.... gibt es auch gar nicht so oft...

@lunaray

Danke :) Ich hatte mir nur einfach nicht den üblichen Taschendieb vorgestellt, sondern denke da mehr an Wirtschaftsbosse (vielleicht wünsche ich die aber eben einfach auch nur dorthin; aber das ist ein anderes Thema).