Steuern zahlen für einmaligen Verkauf von Bildern?

4 Antworten

Grundsätzlich ist der Gewinn zu versteuern (40 € ./. Kosten) - ansonsten würde das, wenn Du ansonsten nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hättest, unter den Härteausgleich fallen - hierbei bleiben im Jahr Gewinne bis 410 € steuerfrei und zwischen 410 € und 820 € wird nur ein Teil versteuert.

Die Gewinne bis 410 € brauchen auch nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Ein Gewerbe brauchst Du nicht anmelden, da das höchstwahrscheinlich als künstlerische Tätigkeit angesehen wird, da Du wohl eigenschöpferisch tätig bist - selbst wenn es keine eigenschöpferische künstlerische Leistung wäre, würde es hier an dem zwingend erforderlichen Merkmal der Nachhaltigkeit einer gewerblichen Tätigkeit fehlen (da es ja hier ja wohl eine einmalige Tätigkeit handelt).

Jegliches Einkommen ist zu versteuern.

Generell ist jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht auf eige Rechnung der Auslöser für eine Gewerbeanmeldung.

Zwei Sachen bei dir:

Zum einen fehlt das "auf Dauer", also ist keine Gewerbeanmeldung nötig. Zum anderen wäre das eine künstlerische Tätigkeit und bedarf somit als freier Beruf ebenfalls keine Gewerbeanmeldung.

Wenn es auf deiner Seite so aussieht, als würdest du es gewerblich anbieten, kannst du zum einen Probleme mit Abmahnungen bekommen, zum anderen auch Probleme mit dem Fiskus, falls dich jemand meldet.

Ja, das wäre zu versteuern.

Gewerbe muss nicht.