Wie verhalte ich mich als Hobbykünstler gegenüber dem Finanzamt?
Meine beste Freundin und ich malen in unserer Freizeit Acrylbilder. Nun haben wir auch unsere eigene Homepage und gehen demnächst zum ersten Mal auf eine Hobbykünstler-Ausstellung. laut dem Gewerbeamt brauchen wir KEINEN Gewerbeschein - aber WIE ist das mit dem Finanzamt? Reicht es unsere Ausgaben und Einnahmen am Ende des Jahres mit unserer Steuererklärung (jeder separat) anzugeben - oder müssen wir im Vorfeld etwas tun - wenn ja was? Müssen wir beim Verkauf unserer Bilder auf der Ausstellung - Quittungen ausstellen, wenn ja mit Stempel? Wir machen das beide NUR als Hobby und haben beide ein festes Angestelltenverhältnis - Vollzeit! Wir sind "ernsten" Antworten sehr dankbar... Vielen Dank!
2 Antworten
Dein bzw. euer Chef sollte damit einverstanden sein, wenn Ihr im Nebenerwerb Geld mit dem Verkauf von Bildern oder was auch immer verdient. Natürlich müsst Ihr auf Eure Verkäufe MwSt entrichten und diese natürlich auch per Quittungen belegen.. sonst wäre das „schwarz“.
Fragt bei Eurem zuständigen Finanzamt nach. Die geben verbindlich und kostenlos genau Infos.
Ja das haben wir schon probiert - allerdings blickt man in den Informationsbögen kaum als Normalsterblicher durch... :-( Und ausführliche telefonische Auskunft - leider NEIN! Die Dame verwies mich zum Steuerberater. Bevor wir diesen Weg gehen - dachte ich es gibt hier vielleicht noch mehr Künstler, die sowas schon hinter sich haben und uns weiterhelfen können... Wir wollen uns in erster Linie nur absichern und erfahren, wie es andere Hobbykünstler machen und vorallem kein böses Erwachen erleben...
Grundlegende Besonderheiten für Künstler findest Du hier:
http://www.verwaltung.bayern.de/Anlage1609794/SteuertippsfuerKuenstler.pdf
Wichtig ist allgemein, Einnahmen und Ausgaben aufzuzeichnen, für letztere Belege sammeln (Achtung - für Umsatzsteuer gelten verschärfte Anforderungen an die Belege).
Und umgehend einen Steuerberater aufsuchen, wenn Ihr Euch nicht selbst gründlich ins Steuerrecht einarbeiten wollt. Denn es sind einige Sachen im Vorfeld zu klären: Wollt Ihr zur MWSt optieren? Oder habt Ihr gar keine andere Wahl? Könnt Ihr Euer Atelier steuerlich geltend machen?
Vieles hängt von Eurem prognostizierten Umsatz und Gewinn ab. Wenn Ihr davon ausgeht, 2 TE Umsatz bei 3 TE Kosten zu machen, ist das aus Sicht der Einkommensteuer reines Privatvergnügen. Die Mehrwertsteuer ist davon unabhängig - aber die bedarf eines Steuerberaters.
Danke für die schnelle erste Antwort. Aber geben wir die Einnahmen und Ausgaben am Jahresende separat in unseren Jahresabrechnungen bekannt oder nur eine von uns? Oder müssen wir vorab beim Finanzamt etwas anmelden? Wir möchten ja keine Firma GbR, GmbH oder sonstiges gründen!