Steuern zahlen bei privater Kleinvermietung?

7 Antworten

Tja, das ist gewerbliches Handeln mit Gewinnerzielungsabsicht.

Einnahmen sind Einnahmen und unterliegen der Einkommenssteuer. Sie vergrößern dein Einkommen. Es kann sein, dass es keine steuerliche Mehrbelastung für dich bedeutet, es kann auch sein, dass du gerade dadurch in eine höhere Steuergruppe fällst und dein Steuersatz sich erhöht.

Dieses Refinanzierungsmodell ist schon oft gescheitert. Da sind vorher noch ein paar Überlegungen und Hirnschmalz zu investieren.

Ich selber habe für verschiedenste Veranstaltungsformen PA-Bestandteile gemietet. Für Dich vielleicht interessant: Für die Meisten war es undenkbar, dass es so ein Angebot überhaupt geben könnte. Man braucht also, wenn man an Privat-Leute vermieten will, schon einen gewissen sozialen Raum wo man die Leute auch trifft. Außerdem ist dieser Bekanntenkreis dann Ziel für das Netzwerken. Schließlich sollen die es nicht vergessen, dass sie die Sachen bei Dir mieten können und nicht zu den professionellen Anbietern brauchen.

Unter dem Strich lohnen die paar Euro nicht. Jedenfalls nicht bei dem Aufwand der dafür nötig sein wird. Unter dem Strich würde ich mir den Aufbau eben selber stricken, also wann kommen welche Bestandteile und welche Kabel. Wo kann man mit Semi-Profi leben und wo soll es denn was richtiges sein. Außerdem: Und das hast Du ja in Deiner Frage schon vorgegeben, was bringen Dir 200 Euro im Jahr für eine vernünftige PA? Habe lang nicht mehr geguckt, aber eine Grundausstattung für die Beschallung eines Wohnzimmers liegen vielleicht bei 5.000 Euro. Bis das Geld wieder drin ist, da kannst Du 25 Jahre verleihen. Und selbst wenn man die 200 Euro in Kabel umrechnet...

Wenn Du als Perspektive in das PA- und Lichtgeschäft rein willst, dann fange richtig an und verschwende kein Geld und Kraft. Das ist nämlich so, als wenn jemand eine Wohnung braucht und baut erst einmal, weil nicht mehr Geld da ist eine Gartenlaube... Das Geld die Kraft sind weg und dem Ziel ist man auch nicht näher gekommen...

Du musst das nicht versteuern, sofern es unter einer gewissen Grenze bleibt. Die wäre hier in diesem Fall 256 € pro Jahr.

Die "Gelegentliche Vermietung von beweglichen Gegenständen", wie es so schön im Gesetz heißt, fällt unter § 22 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes und die sieht eine Freigrenze von 256 € pro Jahr vor. Achtung: Das ist kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze. Gehst Du über die 256€, muss der gesamte Betrag versteuert werden.

Ob privat oder nicht - Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung sind Einnahmen und damit steuerpflichtig

Ob tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen bei den geringen Einnahmen ist eine andere Frage, aber verheimlicht dürfen sie vor dem Finanzamt nicht, sobald sie die Freigrenze überschreiten

Teresamaria  25.05.2014, 07:04

So ist es.