Wenn ich mein Auto privat vermiete, muss ich die Einnahmen versteuern und darf ich die Kosten absetzen?

7 Antworten

Moin.

Wenn Du Dein Wohnmobil vermietest, dann sollte es sich unter dem Strich kräftig lohnen.
Selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen (aber auch die Ausgaben dem FA mitteilen). Eine Gewerbeanmeldung versteht sich von selbst.

Ich sehe möglicherweise ganz andere Probleme, von denen ich nicht weiss, ob Du Dir derer bewusst bist:

  • Du musst die Versicherung Deines Wohnmobiles dementsprechend ändern, Du benötigst eine Versicherung für Selbstfahrervermietfahrzeuge.
  • Diese Versicherung für Selbstfahrervermietfahrzeuge zahlst Du pauschal, das hat mit den Dir bekannten Schadensfreiheitsklassen nichts mehr zu tun. Man zahlt immer 100%, der Beitrag ist selbstverständlich höher. Der Beitrag/Prozentsatz sinkt auch nicht im Laufe der Jahre.
  • Wenn das Wohnmobil finanziert ist, dann musst Du die Bank darüber informieren und überhaupt erst einmal überprüfen, ob die gewerbliche Nutzung lt. Vertrag gestattet ist. Es kann sein, dass Du den Brief für die Ummeldung dann eh benötigst.
  • Jährliche HU und andere Sicherheitsuntersuchungen.

Es sollte sich also deutlich auszahlen und nicht nur kostendeckend funktionieren.
Du hast ja in dem Moment, in dem Du das Teil aus der Hand gibst, noch ganz andere Kosten, wie zum Beispiel die Reinigung, Werbung usw.

Viel Erfolg!

Wenn Du Dein Wohnmobil kommerziell nutzen möchtest, indem Du es vermietest, musst Du ein Gewerbe anmelden. WIeviel Du von den Aufwänden, die Du für das Wohnmobil hast, steuerlich geltend machen kannst, hängt davon ab, zu welchem Anteil Du es privat nutzt. Das Finanzamt schätzt dabei Deinen privaten Nutzungsanteil eher zu deinen Ungunsten als zu Deinen Gunsten.

Du musst es auch Deiner Autoversicherung mitteilen, sonst ist es nicht versichert, wenn es gewerblich benutzt wird.

Gelegentliche private Vermietung von Gegenständen

Die Einkünfte (Einnahmen abzgl. Werbungskosten = Kosten im Verleihzeitraum) sind als "Sonstige Einkünfte" (§ 22 S. 1 Nr. 3 EStG) zu versteuern.

Hierbei gilt eine Freigrenze von 256 €; wenn der Gewinn die Freigrenze von 256 € übersteigt, ist er vom ersten € an zu versteuern.

Ein Verlust kann nicht mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden.

(Anlage SO) zur Einkommensteuererklärung

Nachtrag Verluste

Verluste können in den Folgejahren mit den gleichen steuerlichen Einkünften verrechnet werden.

Grundsätzlich würde ich vermuten das geht in etwa wie du dir das Vorstellst.

Ein Problem würde ich nur mit einer privaten Nutzung sehen und nicht weit davon entfernt würdest du vermutlich deutliche Verluste machen würdest du alle Kosten voll ansetzen.. das könnte beim Finanzamt das Thema Liebhaberei aufbringen ?