Steuern Schweiz: Wechsel von B auf C Visum

2 Antworten

Das erste:

Sparen. Du bekommst im Frühling eine Rechnung für die Gesamtsteuer in 3 Raten. Wer das nicht bezahlen kann zahlt mindestens 5% Verzugszins ab dem Fälligkeitsdatum.

Säule 3a:

Im Moment kannst du als unselbständig Erwerbender mit Pensionkasse: 6739.- und nächstes Jahr 6768 Fr einzahlen.

Als selbständig Erwerbender oder ohne Pensionskasse 20% vom Einkommen, höchstens aber Fr. 33696.- und 2015 Fr. 33840.-

Die Säule 3a kannst du nur einmal abziehen. Ob du die in der einen, oder in der andern SE angibst ist wurst. Das Steueramt wir keinen grösseren Abzug als die Maximaleinzahlung zulassen.

Grundsätzlch solltest du von deiner kurzfristig ausgelegten Geiz ist Geil Mentalität wegkommen, und nicht nur den Vorteil der Steuerersparnis angucken, sondern auch die Nachteile, die du mit dem gebundenen Geld auf dem Konto 3a einhandelst, ansehen.

Ob das wirklich so gut ist, viel Geld ein einem Konto anzulegen, auf das du keinen Zugriff, bis annähernd ins Rentenalter hast, ist fraglich. Ausserdem musst du die ganze Chose bei der Asuzahlung verstteuern. Klar zu einem niedrigeren Satz, aber unter Umständen zahlst du bei einer grosssen Auszahlung dank der Progression mehr Steuern, als du während des Erwerbslebens gezahlt hättest.

Was machst du, wenn du in 20 Jahren eine Haus baust? Es ist bei der Wackelpolitik nicht sicher, ob du dann wie heute, noch Geld aus der dritten Säule für einen Hausbau vobeziehen kannst. U.U hast du dann das Füdli voll Geld, aber kommst nicht dran, weil es eben gebunden ist!

Ausserdem, zahlst du dann die Steuern nach, wenn du für einen Hausbau eine Auszahlung bekommst:

Der Vorbezug als auch der ordentliche Bezug der Säule 3a, bedingen die sofortige Besteuerung des entsprechenden Betrags. Der Vorsorgeträger (Bank/Versicherung) muss den Bezug unmittelbar an die Eidgenössische Steuerverwaltung melden. Daraufhin wird der entsprechende Steuerbetrag berechnet und durch das Gemeindesteueramt bzw. kantonale Steueramt eingezogen.

Kapitalleistungen der gebundenen Selbstvorsorge werden gesondert besteuert. D.h., dass die Veranlagung separat zur ordentlichen Steuer bzw. Quellensteuer (bei Ausländern) vorgenommen wird. Damit wird vermieden, dass diese ausserordentlichen Vorsorgeeinkünfte, die reguläre Jahreseinkommensversteuerung in eine höhere Progressionsstufe treiben.

Quelle: https://www.vorsorge-3a.ch/

Hier lohnt sichs also schon, nicht nur die kurtzfristige Steuerthematik anzusehen, sondern auch noch einen Blick auf das Ganze zu werfen.

Dazu gehört auch, dass man die unsicherheiten der Politik einbezieht: Es steht nirgends geschrieben, dass diese steuerlichen Vorteile in 30 m40 oder 50 Jahren, wenn du in Rente gehst, noch da sind.

Und dann noch zum Schluss: Die Schweiz hat niedrigere Steuern als andere Länder. Solche Geldverschleuderungsprojekte wie Elbphilharmonie, S 21 und BER. gibt es hier nicht. Du kannst davon ausgehen, dass die Steuern hierzulande verantwortungsvoll ausgegeben werden. Dies sieht man auch daher, dass die Gesamtverschuldung der Schweiz sich in den letzen 10 Jahren vermindert hat. Die Schweizer Schuldenuhr läuft rückwärts. Zudem hat man als Bürger die einzigartige Möglichkiet, die Höhe der Steuern mitzubestimmen. Somit sollte es auch klar sein, dass man die Steuern ohne murren bezahlt.

Insofern bist du auch mit dem C Ausweis, noch nicht richtig in der Schweiz angekommen.

Gruss Guru

Das ist nur bedingt richtig. Als unselbständig Erwerbender kann man höchstens 20% des Nettoeinkommens in die Säule 3a einzahlen.

@Armando696

Ja, nur wer sagt dennn dass man nicht auch selber sparen kann? Ich habe rund 3 Jahreslöhne angespart. Und nix ins 3 A einbezahlt. Für mich ist es wichtiger, dass ich jederzeit vollen Zugriff auf mein Geld habe.

Das eigene Sparen nennt man übrigens Säule 3b

Ich glaube, dass solltest Du den für Dich zuständigen Sachbearbeiter bei der Steuerbehörde direkt fragen. Hier in Basel sind die jedenfalls sehr freundlich und hilfsbereit. Grosse Möglichkeiten zum Sparen von Steuern hat man hier generell nicht. Aber Du bekommst ja zu jeder Steuererklärung eine sogenannte "Wegleitung" und darin ist alles aufgeführt. NB: es heisst nicht B- oder C-Visum sondern "Bewilligung".