Fahrtkostenersatz bei Wohngeld als Bruttolohn angerechnet

1 Antwort

Die Pauschale für Werbungkosten (920 €)und Entfernungspauschale wird allein deshalb schon vom Bruttoeinkommen abgezogen, weil du eine eingetragene Steuerklasse hast. Es kommt hier nicht darauf an, ob Steuern tatsächlich entrichtet werden. Ein Abzug von 10 % für Steuern wird nicht natürlich nicht berücksichtigt.Aber die Werbungskostenpauschale und die Entfernungspauschale muss abgezogen werden, soweit die Entfernungspauschale geltend gemacht wird. Nun machst du jedoch keine Steuererklärung.. wozu auch, du bekommst die Kosten vom Arbeitgeber erstattet. Hierbei handelt es sich jedoch um eine zweckgebundene Einnahme, die meiner Meinung nach alsSachbearbeiterin in eienr Wohngeldstelle, nicht mit als Bruttoeinkommen berücksichtigt werden dürfte !

Vielen Dank für deine Antwort. Es hat mir viel Klarheit gebracht. Kann ich denn an dem Bescheid noch etwas ändern? Er ist schon ein 3/4 Jahr alt?!