Laptop von der Steuer absetzen wenn ich nur die Rechnungsadresse bin?

1 Antwort

Wenn der Laptop kein GWG ist, wird er vor allem nicht abgesetzt sondern über die gewöhnliche Laufzeit bzw. nach AfA (3 Jahre) abgeschrieben.

Für die Einkommensteuer ist der Geldabfluss relevant (§ 11 EStG). Dieser muss dir eindeutig zuzuordnen sein.

Bei der USt. sieht das etwas anders aus. Da gelten formale Anforderungen an eine Rechnung, wenn diese zum Vorsteuerabzug herhalten soll (§ 14 Abs. 4 UStG).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

da ich Angestellte bin der ab und zu im Homeoffice arbeiten möchte und kein selbständiger ist zumindestens die Sache mit der Umsatzsteuer für mich irrelevant. wenn ich dich richtig verstanden habe heißt das für mich, dass es prinzipiell kein Problem ist wenn ich nachweisen kann dass ich das Gerät gezahlt habe? Betrifft das mit der Abschreibung nur Selbstständige oder auch mich als Angestellten? Wie wird das dann in der Steuererklärung angegeben? Vielen dank dir schon einmal!

@Kahn001
Betrifft das mit der Abschreibung nur Selbstständige oder auch mich als Angestellten?

Das gilt für alle.

Wie wird das dann in der Steuererklärung angegeben?

Beispiel für einen Laptop mit 999,- € Kaufpreis, angeschafft im November 2018.

  • Abschreibung 2018 = 999,- € / 36 Monate x 2 Monate = 55,50 €
  • Abschreibung 2019 = 999,- € / 36 Monate x 12 Monate = 333,- €
  • Abschreibung 2020 = 999,- € / 36 Monate x 12 Monate = 333,- €
  • Abschreibung 2021 = 999,- € / 36 Monate x 10 Monate = 277,50 €

https://de.wikipedia.org/wiki/Geringwertiges_Wirtschaftsgut

Denk dran, dass sich Werbungskosten nur auswirken, wenn sie in Summe 1.000,- € übersteigen. Denn die Pauschale ist bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

super!! vielen Dank!! :-)

@Kahn001

Warum bezahlt dann nicht der Arbeitgeber das Laptop? Ist es denn betrieblich gar nicht notwendig? Diese Fragen würde ich seitens des Finanzamts stellen..