Steuern bei Webseitenverkauf- bzw. Domainverkauf?

2 Antworten

Das gilt als ganz normale Einnahmen und ist entsprechend im Jahr der Zahlung anzugeben und auch zu versteuern (Anlage G). Ob Du dadurch im Folgejahr zum Kleinunternehmer zurückfällst, spielt überhaupt keine Rolle.

Ob Du auf das Einkommen nicht nur Einkommen-, sondern auch Gewerbesteuer zahlen musst, kommt auf die Höhe der gewerblichen Einnahmen an.

Und ja, 19% Umsatzsteuer ist natürlich richtig und Pflicht, sofern Du umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer bist.

Bakaroo1976  10.11.2017, 20:13

Stichwort Umsatzsteuer: Möglicherweise handelt es sich ja um Betriebsveräißerung im Ganzen.

> Aber wie sieht es mit der Einkommenssteuer aus

Die richtet sich nach der Bilanz bzw. EÜR Deines Betriebs.

Und die hängt wiederum davon ab, ob sich alles, was da verkauft wird, im Eigentum des Betriebs befindet, oder ob z.B. die Domain und/oder die veröffentlichten Texte Dir privat gehören.

Wenn Betriebseigentum verkauft wird, sehe ich keinen Weg zur legalen Steuervermeidung. Es sei denn, wir reden hier von Werten hunderttausend Euro aufwärts, so dass sich die Gründung einer Niederlassung im steuerhinterzieherfreundlichen Ausland lohnt.

Bakaroo1976  10.11.2017, 20:12

Das ist einfach nur Blödsinn - keine Rechtsquelle angeben, aber mal einfach so die Klappe ganz weit aufreißen.

Was hat das mit der Gewinnermittlungsart zu tun?

Was ist bitte "Betriebseigentum"? Das Steuerrecht kennt nur den Begriff des Betriebsvermögens.

Was sollte die Gründung einer Niederlassung im Ausland bringen? Bite mal ganz konkret darstellen, wie das ablaufaufen soll!

TomRichter  10.11.2017, 21:49

Um zu vermeiden, dass noch jemand das missversteht: Die Steuer hängt vom Inhalt der (Bilanz bzw. EÜR) ab. Nicht davon, ob der Gewinn auf die eine oder die andere Art ermittelt wird.