Erfährt der Arbeitgeber, wenn ich eine 1-tägige kurzfriste Beschäftigung (sozialversicherungspflichtig, nicht 450-Basis) als Komparse/Statist ausübe?
(Bei Angestellten wird von der Casting Agentur nur Sozialversicherungsnummer und der Name der Krankenkasse benötigt)
1 Antwort
Nur, wenn Du deutlich erkennbar bist und Dein Arbeitgeber die Aufnahme sieht.
.
Für so ein Casting wirst Du - wenn es nicht gerade ein Porno ist - keine Probleme zu erwarten haben.
Es ist eine "Nebenbeschäftigung" die mit Sicherheit keine negativen Auswirkungen auf Dein Arbeitsleistung haben wird und bei 1 Tag sicher kein Grund besteht für einen Arbeitgeber Schwierigkeiten zu bereiten.
KHSchindelar
24.10.2018, 14:59
@Supidupidu
Es ist aber kein Kündigungsgrund, dies für 1 Tag nicht zu tun.
Supidupidu
25.10.2018, 07:54
@KHSchindelar
Trotzdem nicht zugelassen.
KHSchindelar
25.10.2018, 09:18
@Supidupidu
Das ist nun eine persönliche Entscheidung.
Risiko und Interessenabwägung
Trotzdem ist in den meisten Arbeitsverträgen geregelt, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber zu informieren hat, wenn eine Nebentätigkeit ausgeführt wird.
Ein einfaches: Hey ich mach da bei nem Filmdreh mit!
sollte ausreichen.