Erfährt der Arbeitgeber, wenn ich eine 1-tägige kurzfriste Beschäftigung (sozialversicherungspflichtig, nicht 450-Basis) als Komparse/Statist ausübe?

1 Antwort

Nur, wenn Du deutlich erkennbar bist und Dein Arbeitgeber die Aufnahme sieht.

.

Für so ein Casting wirst Du - wenn es nicht gerade ein Porno ist - keine Probleme zu erwarten haben.

Es ist eine "Nebenbeschäftigung" die mit Sicherheit keine negativen Auswirkungen auf Dein Arbeitsleistung haben wird und bei 1 Tag sicher kein Grund besteht für einen Arbeitgeber Schwierigkeiten zu bereiten.

Trotzdem ist in den meisten Arbeitsverträgen geregelt, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber zu informieren hat, wenn eine Nebentätigkeit ausgeführt wird.

Ein einfaches: Hey ich mach da bei nem Filmdreh mit!

sollte ausreichen.

@Supidupidu

Es ist aber kein Kündigungsgrund, dies für 1 Tag nicht zu tun.

@Supidupidu

Das ist nun eine persönliche Entscheidung.

Risiko und Interessenabwägung