Stromnabrechnung rückwirkend

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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Erbringen dieser Leistungen, gerechnet ab jem Jahresende. Daher sind die Forderungen aus den letzten 3 Jahren noch nicht verjährt. Ansprüche aus den Jahren vorher können daher nicht mehr geltend gemacht werden. Daher fordert der Stromversorger ja auch "nur" eine Nachzahlung für die letzten 3 Jahre!

Forderung unterliegen Verjährungsfristen, somit ist eine rückwirkende Nachforderung möglich.

Mich wundert es, warum Sie selber den Fehler nicht bemerkt haben. Wer hat Sie beim Versorger angemeldet?

Der Messdienstleister liest den Zähler ab, er überprüft dabei nicht (kann er sicherlich bei 10 Zählern auch nicht) wer welchen Zähler nutzt!

Kontrollierst Du Deinen Stromzähler selbst nie? Von 2011 bis heute? Bestimmt wäre Dir doch etwas aufgefallen. Wir bekommen jedes Jahresende von unserem Stromanbieter eine Karte, auf welcher die Zählernummer steht, mit der Bitte selbst abzulesen und die unterschriebene Karte mit dem Stromverbrauch zurückzusenden. Das klappt schon viele Jahre hervorragend!

das gibt es bei uns nicht. Die Gemeindewerke haben einen Schlüssel für den Zählerraum und lesen jeden Monat ab. Na ja, komme ich wohl nicht drum rum Danke

das gibt es bei uns nicht. Die von den Gemeindewerken lesen monatlich ab (haben einen Schlüssel zu dem Zählerraum) und am Ende des Jahres gibts eine Komplettabrechnung.

Glaube schon dass das Recxhtens ist - schließlich hast Du den Strom ja verbraucht- auch wenn das Energieunternehmen den falschen Zähler abgelesen hat. Ich nehme mal an der Kunde, der für Deinen Zähler bezahlt hat , der bekommt den zuviel gezahlten Betrag erstattet- was nur gerecht ist.

Eine nachforderung zu wenig gezahlter Beiträge ist hier 3 Jahre rückwirkend möglich. Der Nachbar, der zuviel Strom gezahlt hat, kann hingegen 30jahre lang sein Geld zurück fordern (rückwirkend).