Stromnabrechnung rückwirkend
Hallo, wohne in einem 10 Parteienhaus und habe monatlich meinen Strom per Abschlag bezahlt.Jetzt ist dem Stromlieferanten aufgefallen, dass sie jahrelang den falschne Zähler für meine Wohnung abgelesen haben und ich soll jetzt rückwirkend für 2011+2012+2013 1150,-- Euro nachzahlen Ist das rechtens?
5 Antworten
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Erbringen dieser Leistungen, gerechnet ab jem Jahresende. Daher sind die Forderungen aus den letzten 3 Jahren noch nicht verjährt. Ansprüche aus den Jahren vorher können daher nicht mehr geltend gemacht werden. Daher fordert der Stromversorger ja auch "nur" eine Nachzahlung für die letzten 3 Jahre!
Glaube schon dass das Recxhtens ist - schließlich hast Du den Strom ja verbraucht- auch wenn das Energieunternehmen den falschen Zähler abgelesen hat. Ich nehme mal an der Kunde, der für Deinen Zähler bezahlt hat , der bekommt den zuviel gezahlten Betrag erstattet- was nur gerecht ist.
Bitte prüf das mal selber nach. Ich habe Zweifel, ob du hier eine Nachzahlung leisten musst. Schließlich lag der Fehler nicht bei dir. Ich rate dringend zu einer Beratung bei der Verbraucherzentrale. Und schau mal in das Kleingedruckte deines Stromliefervertrages mit dem Versorger.
habe monatlich meinen Strom per Abschlag bezahlt.
Das sagt doch alles.Ohne Anmeldung keine Abschlagszahlung. Es bestand sehr wohl also ein Vertragsverhältnis
Schließlich lag der Fehler nicht bei dir.
Wo steht das? Der Fragesteller hat nicht gesagt, wer ihn beim Stromversorger angemeldet hat!
Forderung unterliegen Verjährungsfristen, somit ist eine rückwirkende Nachforderung möglich.
Mich wundert es, warum Sie selber den Fehler nicht bemerkt haben. Wer hat Sie beim Versorger angemeldet?
Der Messdienstleister liest den Zähler ab, er überprüft dabei nicht (kann er sicherlich bei 10 Zählern auch nicht) wer welchen Zähler nutzt!
Eine nachforderung zu wenig gezahlter Beiträge ist hier 3 Jahre rückwirkend möglich. Der Nachbar, der zuviel Strom gezahlt hat, kann hingegen 30jahre lang sein Geld zurück fordern (rückwirkend).
Wo steht das? Der Fragesteller hat nicht gesagt, wer ihn beim Stromversorger angemeldet hat!