Steuerklassenwechsel nach Hochzeit bei einem Vollverdiener und einem 450 Euro Job

3 Antworten

Als Faustformel gilt:

Bei weit auseinander liegenden Einkünften sollte der besser Verdienende Steuerklasse III wählen und der Ehepartner dann V.

Bei etwa gleich hohen Einkünften Steuerklassenkombination IV/IV ggf. mit Faktor

Man kann auch einen Steuerklassenrechner aus dem Internet zur Orientierung nutzen.

In Deinem Fall solltest Du Steuerklasse III wählen; deine Frau erhält dann automatisch Steuerklasse V, die aber nicht zur Anwendnung kommt, wenn der Minijob nicht auf Steuermaerkmale ausgeübt wird.

Es sei noch erwähnt, daß die Steuerklassenwahl keinen Einfluß auf die abschließende Besteuerung hat, sondern sie dient nur zur Ermittlung der Einkommensteuervorauszahlung in Form der Lohnsteuer.

Wird der Minijob nicht nach Steuermerkmalen ausgeübt, wird er auch nicht in die Einkommensteuererklärung eingetragen.

Wir haben nach der Hochzeit 3 (mein Mann, Vollverdiener) und 5 (ich, ohne Einkommen) genommen.

Man sagt: Bei etwa gleichem Verdienst 4/4 und wenn einer deutlich mehr verdient 3/5.

Lasst Euch im Finanzamt beraten.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass Du keine Steuerklasse hast. Als Lediger hat man automatisch die 1.

Beim 450,- Euro Job werden die Abgaben pauschla vom Arbeitgeber getragen.

Die Einnahmen kommen nicht in die Einkommensteuererklärung, es wird dafür auch keine Steuerklasse abgerufen.

Du bekommst also automatisch die III zugeteilt.