Steuerklasse für Beamtin und freiberuflich Tätigen

1 Antwort

Dein Mann ist kein Arbeitnehmer, also benötigt er keine Lohnsteuerkarte bzw. Steuerabzugsbescheinigung. Für Dich ist daher die Steuerklasse III richtig. Aber dann müsst Ihr davon ausgehen, dass Ihr je nach Überschuss des Ehemannes Einkommensteuer nachzahlen werdet. Das ist möglicherweise bisher unterblieben, weil Du die ungünstige Steuerklasse I mit relativ hohen Steuerabzugsbeträgen hast. Aber über die Einkommensteuererklärung gleicht sich alles wieder aus.