Noch Steuerklasse I aber eigentlich III, Arbeitgeber weigert sich mit Klasse III abzurechnen!

12 Antworten

Das kann bei Dir ggf. noch relativ lange dauern. Nciht für die Zusammenveranlagung, die bekommt ihr natürlich ab 2014.

Aber mit der Lohnsteuerklasse kann es sein, dass man auf die Registration Eurer Heiratsurkunde in Deutschland wartet.

Im Übigen vollkommen richtig, der AG darf nur nach den ELSTAM-daten abrechnen.

Ganz so ist es nicht. Das hängt mit dem Programm zusammen. Es gibt Programme da kann der AG einen Haken setzen und manuelle Angaben eingeben. Aber nur zwei Monate lang. Falls bis dahin die Daten vom Finanzamt nicht da sind muss er korrigieren. Und das bedeutet die zu wenig gezahlte Lohnsteuer wird einbehalten und das tut häufig mehr weh als wenn man wartet. Dazu kommt noch es ist eher selten dass die Eintragung vom Finanzamt zu dem Zeitpunkt vorgenommen wird von dem wir bzw. Die Arbeitnehmer ausgehen. Z.b Hochzeit am 15.8. wir denken jetzt habe ich ab September die geänderte lohnsteuerklasse. Falsch das Finanzamt braucht häufig mindestens 2 Monate. Das würde also auch eine Nachzahlung der Lohnsteuer bedeuten. Ist aber nicht wirklich allzu schlimm. Wenn Man gleich im Januar die Steuererklärung macht bekommt man die Zusammenveranlagung ja rückwirkend am 1.1. nicht erst ab 15.8. VG

Der Arbeitgeber sieht das richtig. Die Elstam gelten zwingend.

Er verneinte, er dürfe das nicht., da er nur die Daten nehmen darf, die das Finanzamt elektronisch übermittelt. Stimmt das?

So ist es. Das Finanzamt übermittelt dem AG die Änderungen in der Steuerklasse. Aber unabhängig davon verlierst Du kein Geld, wenn dies verzögert passiert, da man mit Lohnsteuerklasse III ohnehin verpflichtet ist eine Steuererklärung zu machen und wenn Du dann 2015 die Steuererklärung für 2014 einreichst, werdet ich für das komplette Jahr 2014 als verheiratet gewertet.

Also ich habe auf dem Finanzamt meine Steuerklasse nach meiner Hochzeit ändern lassen und habe dafür eine schriftliche Bestätigung bekommen! Diese habe ich meinem Arbeitgeber gegeben und er hat nach der neuen Steuerklasse abgerechnet.

Wenn der Oktober noch nach Klasse 1 abgerechnet wird, muss er im November dann den Oktober korrigieren. Es geht nichts verloren!

Also ich habe auf dem Finanzamt meine Steuerklasse nach meiner Hochzeit ändern lassen und habe dafür eine schriftliche Bestätigung bekommen! Diese habe ich meinem Arbeitgeber gegeben und er hat nach der neuen Steuerklasse abgerechnet.

Das ist seit dem 1.1.2013 (Beginn Einführung ElStAm) nicht mehr zulässig.

@FordPrefect

ok. Das wusste ich nicht! Ich hab im Oktober 2012 geheiratet.