Steuerklärung teilen bei Gewerbeumzug in neue Gemeinde.

2 Antworten

Die Umsatzsteuervoranmeldungen werden beim Finanzamt abgegeben. Wenn sich das Finanzamt ändert, wirst Du vom neuen Finanzamt eine neue Steuernummer erhalten. Ab dem Zeitpunkt gibst Du die Umsatzsteuervoranmeldungen beim neuen Finanzamt ab. Den Jahresabschluss und die Steuererklärungen gibst Du ebenfalls nicht bei der Gemeinde ab, sondern bei dem dann aktuellen Finanzamt, und zwar für das ganze Jahr. Wenn Dein Gewinn so hoch ist, dass Du Gewerbesteuer zahlen musst, gibst Du zusätzlich beim Finanzamt eine Erklärung zur Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages ab, damit die alte und die neue Gemeinde ihre Anteile an der Gewerbesteuer erhalten.

du kannst das alles zusammen in der neuen gemeinde machen. wenn du das gewerbe beim ordnungsamt umgemeldet hast, ergeht automatisch eine meldung an das dann zuständige finanzamt. und du bekommst von denen schneller post als du glaubst... (incl. neuer steuernr.)