Steuernummer bei neuem Hauptwohnsitz und Kleingewerbe am (alten) Zweitwohnsitz?

5 Antworten

Danke für die Antworten.

Also grundsätzlich gibt es den Begriff Kleingewerbe schon. Als Kleingewerbe-Treibender braucht man sich vereinfacht gesagt nicht an die Bestimmungen des HGB halten.

Als Kleingewerbe gilt ein Unternehmen, das "[...] nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert” (§ 1 Abs. 2 HGB).

Noch dazu bin ich auch Kleinunternehmer, brauche also keine doppelte kaufmännische Buchführung oder Bilanz erstellen. Ich erstelle nur eine einfache EÜR.

Das hätte meine Situation wahrscheinlich eindeutiger beschrieben hätte, da ich damit automatisch ein Kleingewerbe führe.

Bisher gebe ich mit meiner Einkommensteuererklärung die Anlage G und EÜR ab. Der Gewinn aus dem Gewerbe wird dann mit den Einkünften aus N addiert, die Summe bildet dann die Grundlage zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens.

Dazu musste ich bisher keinen Unterschied zwischen Betriebsfinanzamt und Finanzamt machen.

Aus euren Antworten habe ich nun verstanden, dass ich 2 Erklärungen abgeben muss.

Anlagen G und EÜR scheine ich nun weiterhin am Wohnsitz A abzugeben. Mit dem Begriff "einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen" muss ich mich mal beschäftigen. Danke für den Hinweis.

Woher bekommt dann Finanzamt B die Info, wie hoch die Einkünfte aus G waren um die Steuern berechnen zu können?

was soll ein Kleingewerbe sein?

am zuständigen BETRIEBSFinanzamt von Wohnsitz A wird eine einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen mit Anlage G und Anlage EÜR (evtl. noch Anlage AVEÜR) abgegeben.

am zuständigen Finanzamt für Wohnsitz B wird eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Dein bisheriges Finanzamt A wird wohl nur das Einkommensteuersignal an das neue Finanzamt B abgeben, von dem Du für die Einkommensteuererklärung eine neue Steuernummer erhältst.
Du dürftest für die Umsatzsteuer, die Gewinnermittlung (EÜR) und zusätzlich (neu als Ersatz für die Einkommensteuererklärung ) für die Erklärung der gesonderten Feststellung deiner Gewinneinkünfte deine Steuernummer beim Finanzamt A behalten.

Kleingewerbe gibt es nicht. Steuererklärung gibt man sicher dort ab, wo das Gewerbe angemeldet wurde bzw. beim zuständigen Wohn-FA. Im Formular bei der Steuererklärung stand früher immer: bisherige Steuernummer, bisheriges FA. Ich denke dass das noch so ist. Alles andere klärt dann das FA

es sind def. 2 Steuererklärungen abzugeben.

In Österreich ist es so, dass man die Steuern immer dort bezahlen muss, wo man den Hauptwohnsitz hat. Was bei uns dann heissen würde, dass man sein Gewerbe auch dorthin anmelden muss.