Steuererklärung pflicht bei halbes jahr ALG 1, halbes Jahr ALG 2?
Hallo. Ich bin seit Juli 2013 arbeitssuchend. Hatte von dort bis Juli 2014 ALG 1 bezogen. Und ganz brav für 2013 natürlich meine Steuererklärung abgegeben. Seit Juli 2014 kam dann der Wechsel von ALG 1 zu HArtz IV was bis heute leider andauert. Daher hab ich dann auch nicht weiter gedacht für weitere Steuererklärungen. Nun bekam ich heute Post vom Finanzamt mit der Bitte meine Erklärung für 2014 bis Ende September einzureichen. Daher meine FRage: in meinem Fall, 2014 komplett arbeitssuchend, aber wo halbes JAhr ALG 1 war und halbes JAhr ALG 2, muss ich die Erklärung einreichen? Wenn nein, was teile ich dem Amt am sinnvollsten mit?
2 Antworten
> muss ich die Erklärung einreichen?
Ja. Auch wenn Du keine steuerpflichtigen Einkünfte hattest - wenn Dich das Finanzamt dazu auffordert, musst Du eine Erklärung einreichen.
Es gibt auch eine vereinfachte Einkommensteuererklärung, diese auszufüllen ist nur wenig Aufwand. Ich würde als Sachbearbeiter nicht darauf verzichten, nur weil Du einen ALG-Bescheid vorzeigst, schließlich könntest Du daneben ja noch andere Einkünfte gehabt haben.
wenn Dich das Finanzamt dazu auffordert, musst Du eine Erklärung einreichen.
So ist es.
Man muss eine Erklärung einreichen, weil man Leistungen bezogen hat, die dem Progressiosnvorbehalt unterlegen haben (ALG I). Aber das ist eben nur wichtig, wenn man in dem Jahr auch Einkünfte hatte. ALG II ist aber sowohl steuerfrei, wie es auch nicht dem Progressiosnvorbehalt unterliegt. Somit kann bei Dir keine Steuer herauskommen.
Mache einfach eine Kopie des ALG II Bescheides und schicke den dem Finanzamt, mit der Bitte auf die Erklärung zu verzichten.