Steuererklärung pflicht bei halbes jahr ALG 1, halbes Jahr ALG 2?

2 Antworten

> muss ich die Erklärung einreichen?

Ja. Auch wenn Du keine steuerpflichtigen Einkünfte hattest - wenn Dich das Finanzamt dazu auffordert, musst Du eine Erklärung einreichen.

Es gibt auch eine vereinfachte Einkommensteuererklärung, diese auszufüllen ist nur wenig Aufwand. Ich würde als Sachbearbeiter nicht darauf verzichten, nur weil Du einen ALG-Bescheid vorzeigst, schließlich könntest Du daneben ja noch andere Einkünfte gehabt haben.

cg1967  13.09.2015, 02:50

wenn Dich das Finanzamt dazu auffordert, musst Du eine Erklärung einreichen.

So ist es.

Man muss eine Erklärung einreichen, weil man Leistungen bezogen hat, die dem Progressiosnvorbehalt unterlegen haben (ALG I). Aber das ist eben nur wichtig, wenn man in dem Jahr auch Einkünfte hatte. ALG II ist aber sowohl steuerfrei, wie es auch nicht dem Progressiosnvorbehalt unterliegt. Somit kann bei Dir keine Steuer herauskommen.

Mache einfach eine Kopie des ALG II Bescheides und schicke den dem Finanzamt, mit der Bitte auf die Erklärung zu verzichten.