Techniker Krankenkasse Dividende

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Es gilt das Zuflussprinzip (§ 11 EStG).

Zahlung ist euch zugeflossen in 2014, also muss diese auch in die Erklärung für das Jahr 2014, die man logischerweise ab Januar 2015 abgeben kann.

Ja, aber der Ausdruck "Dividende" ist falsch. Und eigentlich, so verstehe ich daß , müßte man dann diese DIVIDENDE als Einkommen aus Kapitalvermögen versteueren. Da die TK aber keine Kapitalgesellschaft, AG oder ähnliches ist, ist dieser Begriff ziemlich irreführend und kann bei so manchem Finanzbeamten Verwirrung stiften. Es ist in meinen Augen ein sehr unglücklich gewähler Name für eine Beitragsrückerstattung, die die TK auch gleich mit Mitgliedsbeiträgen verrechnen hätte können. Nur hier spielt man wieder mit dem Gedanken, daß es genug Leute gibt, die den Scheck dann halt aus irgendwelchen Gründen nicht einlösen. Ich laß mir das von den Herrschaften nochmal genau erklären.

Hallo,

beim Finanzamt gilt immer das Zuflussprinzip:

Beiträge, die man in 2014 gezahlt hat, werden in 2015 bei der Steuererklärung für 2014 berücksichtigt.

Beitragserstattungen, die man erst 2014 erhält, gelten in 2015 bei der Steuererklärung für 2014.

Gruß

RHW

beim Finanzamt gilt immer das Zuflussprinzip:

Ich las "Zufallsprinzip" und fand es im ersten Moment in Verbindung mit dem Finanzamt nicht mal abwegig ;)

Aber vielen lieben Dank!

Da die Krankenversicherungsbeiträge die Steuerlast mindern, müssen Beitragserstattungen natürlich von den laufenden Beiträgen abgezogen werden, die dann in der Steuererklärung eingetragen werden. Steuermindernd ist natürlich nur der NETTO-Aufwand.

Dividenden werden eigentlich auf kapitalanlagen ausgeschüttet. Ich denke, hier geht es um einen Bonus oä.

Kein Bonus. Eine Rückerstattung von Beiträgen.