Erbausschlagung aber bezugsberechtigt in Lebensversicherung - geht das?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Bezugsberechtigung wurde ja bereits zu Lebzeiten für diese Versicherung festgelegt und ist nicht Gegenstand der testamentarischen Verfügung und kann somit auch nicht per Erbausschlagung hinfällig werden.

Man kann das Erbe ausschlagen, und unabhängig davon das Bezugsrecht aus der LV wahrnehmen. Ist ein Bezugsrecht eingerichtet, bleibt die Auszahlung außerhalb der Erbmasse. Unbeschadet bleibt die Verpflichtung zur Bestattung für die leiblichen Kinder der Verstorbenen - diese lässt sich nicht durch Ausschlagung des Erbes umgehen, hat jedoch auch erst'mal nichts mit der Zahlung der LV zu tun.

Die Versicherung hat mit dem Erbe nichts zu tun. Offene Forderungen würde ich davon auch nicht bezahlen.

Das Eine hat nichts mit dem Anderen zu tun. Ich würde das Geld von der Versicherung nehmen und keine Rechnungen bezahlen. Braucht man auch nicht und niemand kann was dagegen tun :-))

Eien Lebensversicherung, so sie denn auf einen oder mehrere Personen vom Verstorbenen festgelegt wurde, hat mit dem ERBE **nichts zu tun.

Es sind zwei völlig von einander getrennte Dinge.

"Theoretisch" könnten Sie die Kommune für die Bestattungskosten aufkommen lassen und trotzdem die LV-Summe kassieren. Vorausgesetzt die Kommune kennt den Vertrag und die genannte Vereinbarung nicht.