Steuererklärung: Mitgliedsbeitrag Fischereiverein?

2 Antworten

Gem. § 10b Absatz 1 Satz 8 Nr. 4 EStG sind Mitgliedsbeiträge an Vereine, die gem. § 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 23 der Abgabenordnung (AO) als gemeinnützig anerkannt sind, NICHT steuerlich abziehbar - lediglich Spenden wären abziehbar.

Also der Mitgliedsbeitrag für den Fischereiverein, bringt also nichts wenn ich ihn in der Steuer angebe.

@ElamoMichi

Richtig - aber Du kannst es dennoch einfach eintragen - vielleicht übersieht das Finanzamt das - dann hättest Du Glück - ansonsten streichen sie es...

Trage es doch einfach ein mal sehen ob sie es ablehnen. Passieren kann dir nichts.