Steuerbelastung bei Nichtselbstständiger Arbeit und Holzverkauf

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Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft wird der Gewinn zwingend nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr ermittelt Bei reiner Forstwirtschaft ist das der Zeitraum vom 1. Oktober bis 30.September. Für das Kalenderjahr 2012 benötigst Du daher 2 Wirtschaftsjahre. Einmal das Wirtschaftsjahr 2011/2012. Daraus werden dann 9/12 erfasst entsprechend dem Anteil für 2012. Außerdem werden 3/12 aus dem Wirtschaftsjahr 2012/2013 berücksichtigt. Dann können erst die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 2012 ermittelt werden und damit auch die Einkommensteuer. Noch ein Hinweis: Es sind natürlich nicht nur die Betriebseinnahmen zu erfassen. Die Betriebsausgaben werden gewinnmindernd berücksichtigt. Dazu gehören die Kosten für die Holzernte, die Holzrückearbeiten usw. Ich denke nicht, dass Du die Bäume selber gefällt und abholbereit gelagert hast. Du solltest aber für diese Steuererklärungen dringend einen Steuerberater aufsuchen. Der sollte aber Spezialkenntnisse von den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft haben. Ich würde Dir vorschlagen, wende Dich an eine Landwirtschaftliche Buchstelle.

Zunächst musst Du vermutlich klären, wie der Gewinn der Sache ermittelt wird, und ob zusätzlich zur Einkommensteuer auch Umsatzsteuer zu zahlen ist.

Da brauchst Du vermutlich einen Steuerberater, der sich mit Landwirtschaft oder Forstwirtschaft auskennt, bzw. Steuerforen, wo so was bekannt ist. Ich würde es mal bei wer-weiss-was.de und jurathek.de versuchen.

Mit Googeleingabe: besteuerung landwirtschaft wald kommen auch ein paar interessante Sachen

Alternativ: Googeleingabe: Einkommensteuer gewinn forstwirtschaft