Student-arbeit bei Messen (Steuern)?

3 Antworten

Es gibt 3 Möglichkeiten so eine Tätigkeit zu behandeln:

1. Wie es bei Deinem Freund passiert als Anstellung. Er wird als Werkstudent gemeldet, die Lohnsteuer wird (durch den Arbeitgeber) abgezogen und abgeführt. Ausserdem Rentenbeiträge. Die abgezogene Lohnsteuer bekommst Du mit der Einkommensteuererklärung zurück, wenn das Jahresbrutto nicht höher ist als ca. 11.600,- Euro.

2. Über die "70 Tage Regelung." Der Arbeitgeber kann für einen Mitarbeiter der nicht länger als 70 Tage tätig ist, die Lohnsteuer pauschla abführen. Diese Einkünfte kommen nciht in die Steuererklärung, die Lohnsteuer kann man nicht zurück bekommen.

3. Man arbeitet über Rechnung. Du meldest ein Gewerbe an (kostet 15,- bis 26,- Euro). Du schriebst Deinem Auftraggeber eine Rechnung, die er bezahlt. Nach Jahresablauf erstellst Du eine Einnahmen- Ausgaben- Überschussrechnung um den Gewinn zu ermitteln. Der geht über die Anlage "G" in die Einkommensteuererklärung. Du hast dadurch keine Abzüge, aber wenn Dein Gewinn über ca. 9.400,- Euro geht, musst Du ggf. Steuern zahlen. Diese Regelung kann aber andere Vorteile haben, wenn Du in der Umsatzsteuer auf Regelbesteuerung optierst udn selbst dann Vorsteuerabzug hast.

Bei all den steuerlichen Aspekten das BAFöG nicht vergessen - da sind nur wenige hundert Euro im Monat anrechnungsfrei.

Nicht böse gemeint, aber gibt dir mal ein wenig mehr Mühe mit der Rechtschreibung als Student. Wie das steuerlich nun genau abläuft, kann ich dir nicht sagen. Bekannt ist ja, dass 450€-Jobs nicht steuerpflichtig sind, aber du bekommst ja auch BAfög.
Vielleicht kann dir jemand anders da weiter helfen.
Lg

Du erhältst Einkommen, das eventuell versteuert wird. Die Steuer kann mit der Einkommensteuererklärung wieder zurückerstattet werden.